Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1844)
CAVALLERIE
Stiftungen. 523 Es werden jährlich etwa 25 Mädchen von mindestens 5, höchstens 7 Jahren dahin aufgenommen, welche bis zum vollendeten 15. Lebensjahre darin zu bleiben haben, um im Lesen, Schreiben, Rechnen, Nähen, Stricken, in der Religions- und Sittenlehre unterrichtet, und zu gemeinen Dienstmägden, zu Kindsund Küchenmägden erzogen zu werden. Deren Väter müssen im activen Stande eines Regiments oder Corps, somit in einer Caserne, oder Falls sie Invalide sind, in einem Invalidenhause sich befinden, und insgesammt nach erster Art verheirathet seyn. Dem apostolischen Feldvicar steht das Recht zu, die aufzunehmenden Mädchen zu ernennen; an denselben haben daher alle den General-Commanden zukommenden Aufnahmsgesuche directe zu gelangen. Stiftung des verstorbenen Obersten und Comman- (tonten des Ckevaux-legers-Mlegiments Fürst Win- disch-Griitz Nr» 4, Maria-Vheresien-Ordens-Ititters und Stammerers, Carl Baron de Iraulx» Das Capital besteht in einer 4percentigen verlosten Staatsschuldverschreibung pr. 300 fl., deren Interessen-Ertrag an die am 4. November jeden Jahres im Pesther Invalidenhause befindlichen Invaliden des Chevaux - legers - Regiments Nr. 4 gleich- mässig vertheilt wird. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem k. k. Hofkriegsrathe übertragen. Stiftung des Vereins zur Unterstützung öster» kais» Invaliden» Ihre Widmung ist für solche Officiere vom Hauptmanne abwärts, ledigen oder verheiratheten Standes, und für solche Soldaten vom Unterofficiere abwärts, welche in einem der Feldzüge der Jahre 1813, 1814 oder 1815 invalid geworden sind.. Daraus erhalten 50 Officiere jeder................100 fl. W. W. 200 invalide Unterofficiere und sehr ver- < dienstliche Gemeine jeder ................................. 50 — — — 1 175 invalide Gemeine jeder ........ 25 — — — und 4 Gemeine jeder....................................... 25 fl. C. M. D ie Beiheilung geschieht jährlich am 16. Junius, um mittelst eines immerwährenden Denkmales die Erinnerung an die im Jahre 1814 erfolgte glückliche Rückkehr Sr. Majestät des Kaisers Franz I. aus dem eben damals glorreich geendeten Kriege in der Residenzstadt Wien, und die dankbare Anerkennung des Ilel- öenmuthes der österreichischen Krieger der Nachwelt gegenwärtig zu erhalten. S e. Majestät der Kaiser und König haben clas Benennungs- reeht zu dieser Stiftung. Sie wird vom k. k. Hofkriegsrathe verwaltet.