Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1844)
CAVALLERIE
m Stiftungen. Stiftung eines Vereins zu Teschen. Die Widmung ist für drei Witwen solcher Soldaten des k. k. IR. Nr. 56, welche in den Feldzügen der Jahre 1813 oder 1814 todt gehlieben sind. In Ermanglung deren werden die gesummten Capitals-Zinsen an Soldaten-Waisen dieses Regiments jährlich, bis sie das Normal-Alter erreichen, zu widmen seyn. Der Vorschlag hierzu steht bei dem General-Commando in Mähren und Schlesien. Stiftung eines Vereins in Wien. Der Zweck derselben ist, zehn vorzüglich tapfere Krieger der österreichischen Armee vom Unterofficier abwärts , welche sich im Feldzuge des Jahres 1813 besonders verdient gemacht haben, mit einer Pension jährlicher 100 fl. lebenslänglich so zu betheilen , dass nach dem Ableben eines der Betheilten dessen Pension den übrigen Ueberlebenden zufalle, bis der Letzte ge- sammte Zinsen des Stiftungs - Capitals auf seine Lebenstage allein zu gemessen habe; nach dessen Tode die Hälfte der Zinsen zu Beiträgen für verdiente Invaliden von wenigstens täglich 6 kr. pr. Kopf zu verwenden, die andere Hälfte aber wieder zu Capital zu bringen wäre, um künftig, wenn ein dem letztem ähnlicher Krieg ausbrechen sollte, eine gleiche Stiftung begründen zu können. Unter der Leitung des k. k. Hofkriegsrathes. Stiftung des Vicariats zu Hrumau in Söhnten» Die Widmung ist für einen aus dem Krumauer Kreise gebürtigen gemeinen Invaliden aus den Feldzügen der Jahre 1813 oder 1814, und in Ermanglung eines solchen für einen anderen Invaliden , mit einer jährlichen Zulage. Das Benennungsrecht besitzen nach dem Ableben des Feldmarschalls und HKR-Präsidenten , Carl Fürsten zu Schwarzenberg, dessen männliche Nachkommen. Stiftung des Oberamtes der Staatsherrschaft Waidhofen an der Ybbs, und der Oberämter Höllenstein und Gosling. Für einen Invaliden des Wiener Invalidenhauses, vorzugsweise für einen solchen, der aus dem Conscriptions - Bezirke des Infanterie - Regimentes Nr. 49 (Langenau) gebürtig ist. Das Capital besteht in 600 fl. Das Invalidenhaus hat das Vorschlagsrecht.