Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1844)

CAVALLERIE

514 Stiftungen. lianden sind, für Kinder aus Ehen zweiter Art, welche als sol­che auf die Wohlthat der Aufnahme in dieses Institut keinen Anspruch haben würden , bestimmt scyn. Die hierzu erforderliche Summe haben Ihre Majestät mit sechs Stück öpercentigen Staatsschuldverschreibungen sichergestellt. Das Er­nennungsrecht zu diesen zwei Stiftungsplätzen soll dem jeweiligen Obersten und Commandanten des Infanterie - Regiments Nr. 60 zu­stehen. Seine Majestät der Kaiser und König haben den diessfalls ent­worfenen Stiftbrief Allerhöchst zu bestätigen geruhet. Stiftung des Wiener Bürgers und gewesenen Feld- webels Gottlieb Sieg mann. Zum Andenkeil seiner Dienstleistung im Regimente Deutsch­meister hat derselbe letztwillig eine Banco-Obligation pr. 1000 fl. mit der Widmung gestiftet, dass von den alljährig eingehenden Interessen dem ältesten Feldwebel dieses Regiments die Hälfte, dem ältesten Corporal ein Viertheil, und den zwei ältesten Ge­meinen zusammen ebenfalls ein Viertheil als eine Zulage erfolgt werden soll. Stiftung des Oberlieutenants Bániéi Modich v. Ber­linen kampf, Ihre Widmung besieht in dem, dass die Zinsen von dem Stiftungs - Capitale pr. 300011. als ein Stipendium einem Knaben seiner Verwandtschaft zugewendet werden. Das Benennungsrecht hat dermal der Oberlieutenant Stephan v. Rodich vom Linien - Infanterie - Regimente Benczúr Nr. 34 , und nach dessen Tode der von ihm hierzu Ernannte. Stiftung des Majors Böger. Die Widmung von den Zinsen eines Capitals von 65,151 fl. ist, arme und vorzüglich verwundete k. k. subalterne Officiere des Pensionsstandes vom Oberlieutenant abwärts, welche ausser ihrer Pension jährlicher 200 fl. sonst keine Zuflüsse haben, und nicht in einem Invalidenhause untergebracht sind, mit einem Beiträge von jährlichen 100 fl. zu unterstützen. Ferner widmete dieser Stifter 100 fl. jährlich, um solche an dessen Sterhtage an hundert Invaliden des Invalidenhauses zu Wien zu vertheilen. Das Benennungsrecht hierzu steht bei dem Nieder - Oester. Ju­dicium delegatum mil. mixtum.

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