Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1843)
CAVALLERIE
Stiftungen. 5° 9 jährlich etwa 25 Mädchen von mindesten 5, höchstens 7 Jahren dahin aufgenommen, welche bis zum vollendeten i5len Lebensjahre darin zu bleiben haben, um im Lescu, Schreiben, Rechnen, Nähen, Strichen, in der Religions - und Sittenlehre unterrichtet, und zu gemeinen Dienstmägden, zu Kinds-und Küchenmägden erzogen zu werden. Deren Väter müssen im activen Stande eines Regiments oder Corps, somit in einer Caserne, oder Falls sie Invalide sind, in einem Invalidenhaase sich befinden, und insges&mml nach erster Art verheirathet seyn. Dem apostolischen Feldvicar steht das Recht zu , die aufzunehmenden Mädchen zu ernennen; an denselben haben daher alle den General- Commanden zuhommenden Aufnahmsgesuche directe zu gelangen. Stiftung des verstorbenen Obersten und Commandanlen des Chevaux-Legers-Regiments Fürst Windisch - Gr atz Nr. 4, Marien-Theresien-Ordens-Ritters und Kämmerers, Carl Baron de Vaulx. Das Capital besteht in einer 4 percentigen verlosten Siaatsschuldver« Schreibung pr. 3oo fl., deren Interessen-Ertrag an die am 4* November jeden Jahres im Pesther Invaliden-Hausc befindlichen Invaliden des Chevaux-Legers-Regiments Nr. 4 gleichmäfsig vertheilt wird. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem k.k. Hofkriegsrathe übertragen. Stiftung des Vereins zur Unterstützung österr. kaiser l, Invaliden. S e. Majestät der Kaiser und König haben das Benennungsrecht zu dieser Stiftung. Sie wird vom h, k. Hofkriegsrathe verwaltet. Ihre Widmung ist für solche Officiere vom Hauplmannc abwärts ledigen oder verheiratheten Standes, und für solche Soldaten vom Un- tcrofficicre abwärts, welche in einem der Feldzüge der Jahre i8i3» 1814 oder l8i5 invalid geworden sind. Daraus erhalten 5O Officiere jeder . . ................lOO fl. W. W. 2 00 invalide Unterofficiere und sehr verdienstliche Gemeine jeder . 5o — — — 1170 invalide Gemeine jeder............. 25 — — — u nd 4 Gemeine jeder . . 25 fl. C, M, Die Betheilung geschieht jährlich am 16. Junius, um mittelst eines immerwährenden Denkmahies die Erinnerung an die im Jahre 1814 erfolgte glückliche Rückkehr Sr. Majestät des Kaisers Franz I.