Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1843)
CAVALLERIE
Stiftungen. 5o 5 Stiftung des Semliner Bürgers Lazar II. Simich. Das Capital besteht in 8000 fl. Wiener-Währung , -welches bey Páváién nulznicfslich angelegt ist. Die Interessen desselben werden jährlich an arme und dürftige Einwohner Scmlins, besonders an junge Leute, welche sich gut aufführen und fleii'slg lernen, an alte und krüppeihaflc Personen, dann an Mädchen, welche in eine anständige Ehe zu treten Gelegenheit haben, verlheilt. Der Vorschlag zur Betheilung wild von den Stiftungs-Cura- toren erstattet, und vom Semliner Magistrate bestätiget. Dem Ho fkriegs rathe ist die Aufrechthaltung dieser Stiftung übertragen. Stiftung des Constantin Ritter v. Slotwinshy. Das Capital besteht in einer 5 percentigen Staalsschuldverschrcibung pr. 200 11., deren jährlicher Intcressen-Ertrag für österreichische Invaliden , die aus des Stifters erbeigenthümlichera Gute, Globikowa, Tarnowcr Kreises, gebürtig sind, gewidmet ist. Die Wahl der zur Betheilung geeigneten Individuen, so wie auch die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem h. k. Hof- kriegsratlie überlassen. Stiftung des Franz v. Stelich, Ficegespans des Wieselburger Cornitats. Bestehend in dem vierten Thcile der Zinserträgnifs seines Hauses sammt Garten in Ungarisch-Alteuburg, zu Gunsten eines Invaliden ungarischer Nation, vorzugsweise eines solchen, der seinen Nahmen führt. Die übrigen drey Vieriheile der Zinsen sind zu gleichen Theilen dem Piaristeu-Collcgium , dem Spilalc zu Altenburg und zu den Ilaus-Rcpaiaturen bestimmt. Die Verwaltung der Stiftungs- Realität ist dem Vorstände des Marktes Altcnburg , mit Zuziehung des Rectors vom Piaristen-Collegium und eines Beneflciats vom Spitale,unter der Controllc der kön. ungar, Statthaltcrey, überlassen. Stiftung des Feldzeugmeisters Gottfried Freyh. v. Strauch. Bestehend in einer 4perccnligen Staatssclmldvcrschreibung pr. 5oo fl. , wovon die jährlich entfallenden Interessen an zwey real-invalide Gemeine des Infanterie-Regiments Nr. 24, deren Auswahl dem ga- Uzischen General-Commando überlassen ist, verlheilt werden.