Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1843)

CAVALLERIE

Stíftun gen. 5o3 ausschließlich vom Ritter- oder Frcyherrnslande ist, dessen beyde Aelierri adelig und mittellos sind, der Vater im Felde sich rühm­lich ausgezeichnet und wenigstens den Rang eines Hauplmanncs bis eiuschliefslich eines Obersten in einem Linicn-Infanterie- oder Caval Icric-Regimcnte bekleidet hat, und pensionirt ist; doch kann auch der Sohn eines noch wirklich mit obigen Eigenschaften im Militär dienenden Vaters aufgenommen werden. Ein Abkömmling aus der Baron Ertel von Krehlau’schcn Familie soll den Vorzug haben.' Die Wahl und die Ernennung des Stiftlings steht dem k. k. Hofkriegsrathe zu. Stiftung des fürstlichen Hauses zu Schwarzenberg. Sie bestehet in 4<->00 fl. in Böhmisch-ständischen Aerarial-Obligationcn, wovon die Interessen, nebst jährlichen 4° fl- W. W. aus den Ren­ten der Herrschaft Wittingau, einem feldärtztlichcn Zöglinge des niederen Lehr-Curses, welcher aber auf den in den k. k. Erbstaalcn gelegenen fürstlichen Herrschaften geboren seyn mufs, jährlich ver­abfolgt werden. Dem Regierer dieses fürstlichen Hauses ist das Recht Vorbehal­ten, einen feldärztlichen Zögling für den Genufs dieses Sti­pendiums zu präsentiren. Stiftung des Joseph Freyherrn v. Schmidburg, k. k. Lan­des-Gouverneurs in Illyrien. Für einen im Villacher Kreise gebürtigen Invaliden des vaterländischen Infanterie-Regiments Nr. 7 , oder in Ermanglung eines solchen In­validen für einen Erziehungsknaben desselben Regiments. Das Capital besieht aus drey Metallique-Obligationen im Gesammlbe- tragc von 3oo fl., die davon entfallenden Interessen sind dem Stifl- linge am z. März jedes Jahres zu erfolgen. Das Stiftungsvermögen verwaltet der Hofkriegsrath. Das Vorschlagsrecht ist dem Wcrbbezirks-Commando des obge­dachten Regiments , das Ernennungsrecht aber dem jewei­ligen Kreishauptmann des Villacher Kreises eingeräumt. Stiftung des Feldstabsarzies Johann Sehlisch. (*J Derselbe hat drey Wiener-Sladt-Banco-Obligalioncn im Gcsamnnbe- tragc von 3ooo fl. mit der Bestimmung gewidmet, dals die hier­von entfallenden Interessen zur Anschaffung von Instrumenten für die Acrztc der beyden Warasdiner Gränz-Regimcntcr und sur An­legung einer im gemeinschaftlichen Spital zu Bellovar aufzuslcllcn- den ärztlichen Bibliothek yeryyendet yy erden.

Next

/
Thumbnails
Contents