Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1843)
CAVALLERIE
5o2 Stiftungen. Stiftung der Maria Victoria Rupp. Dermahl haben c3ie männlichen Rupp’schen Descendenten das Benennungsrecht, in welches nach deren Absterben das General-Commando in Böhmen tritt. Die Zinsen von dem Stiftungs-Capiialc pr. XOOO Í1. sind alternativ für einen Studenten der Heilkunde, oder für einen Cadeten von einem böhmischen Regimenté bis zur Beförderung gewidmet. Stiftung des verstorbenen Feldzeugrneislers Joseph Anion Rufso Freyherrn von Aspernbrand. (*) Bestehend in einer 5percentigen Staatsschuldverschreibung pr. IOOO 1h, wovon die Interessen einer Officiers-Tochter des 5ten Feldartillcrie- Regiments halbjährig zukommen sollen , die entweder keine Ael- tern mehr hat, oder aus einer zahlreichen Familie herstammt und von guter Aufführung ist. Das Präsentationsrecht ist dem Franz Rufso Freyherrn von Aspernbrand, Oberlieutenant des 2ten Feldartillerie-Regiments, zweytgebornen Sohne des verstorbenen Feldzeugmei- sters übertragen , und die beständige Obsorge darüber dem k. fc. Hofkriegsratlie. Stiftung der Carolina v. Schallenheim, /». k. Rathes und Truchsesses hint erlassenen Tochter. Besteht in öffentlichen Staats-Obligationen pr. I ioo fl., deren Interesse für eine arme Officiers-Witwe bestimmt ist. Das Stiftungsvermögen wird von dem Hofkriegsratlie verwaltet. Das Benennungsrecht ist der Josepha Zimer, geb. v. Mezerich und ihren Erben, in Abgang derselben aber dem Hofkriegs- ratlie anheim gestellt. Stiftung des Jacob v. Schellenburg, Verwaltet durch den k. k. Hofkriegsrath. Die Wid mung ist für sechs dürftige aus Krain, in deren Ermanglung auch aus anderen Provinzen gebürtige Witwen von k. k. Officicrcn, jede mit jährlichen 8o fl. W. W. Stiftung der Rittmeisters-Witwe Theresia Freyinn von Schellerer. Capital von 12.000 fl. zu 5 pCt. in Conventions-Münze. Die hiervon abfallenden jährlichen Zinsen pr. 60011. Conventions-Münze sind zu einer immerwährenden Stiftung eines Zöglingsplalzes in der l’heresianischcn Ritter - Akademie gewidmet, welcher nach dem Willen der Stiftcrinn jeweilig einem solchen Officiers-Sühnc verliehen werden soll, der von ehelicher und adeliger Geburt, und zw"«