Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1842)

CAVALLERIE

493 Stiftungen Die Widmung ist, von den Zinsen pr, jährlicher i2o fl. zwey, höch­stens drey solche Soldaten vom Unterofficiere abwärts zu bethei­len, welche in der Schlacht von Leipzig i8i3 sich ausgezeichnet, und hierauf invalid geworden sind, und wenn einst keine Invali­den dieser Classe vorhanden seyn werden , für Kinder solcher Inva­liden, die sich im Dienste ausgezeichnet haben, als Bcytrag zur Er­ziehung. Die Geeigneten können öfter bctheilt werden. Stiftung der verstorbenen Feldmarschall - Lieutenants- Witwe Franziska Antoinette Freyinn von Lonqueville, gebornen Devillers. (*) Das Stiftungs-Capital bildet die verloste k. k. Staatsschuldverschreibung Nr. i6,735, ddo. I. November 184.0, ä 5 Percent, pr. 1000 fl., deren jährliches Erträgnifs für zwey der ältesten, dürftigsten und gebrechlichsten in Nieder-Oesterreich befindlichen Individuen, vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, oder deren Witwen, be­stimmt ist. Das Vorschlagsrecht dazu hat das k. k. General-Commando in Nieder - Oesterreich. Die Betheilung, so wie die Ueber- wachung der Stiftung ist dem h. k. Hofhriegsrathe auf­erlegt. Stiftung des Stadthauptmanns zu Carlstadt, Emerich Lopasich, Bestehend in einem Capitale pr. i5o fl. C. M., von dessen Interessen jährlich am Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers (i2. Februar) zwey Invaliden croatischer Nation, alle Jahre abwechselnd von einem andern der vier Carlstädter Gränz-Infantcrie-Regimenter, zu gleichen Thcilen zu beiheilen sind. Die Auswahl der zu Betheilenden ist den betreffenden Obersten und Regiments-Commandanten, die Bestätigung dem ver­einigten Banal»Warasdiner Carlstädter General-Commando eingeräumt. Stiftung des Feldmarschalls Gideon Freyherrn v. Loudon. Besteht in einer 5 percentigen Staatvschuldderschreibung pr. 782 fl. C. M., deren Interesse für arme Soldatenkinder des vom Stifter innegehabten, gegenwärtig Herzog Wilhelm Nassau Infanterie- Regiments Nr. 2g bestimmt ist. Die Vertheilung der Stiftungs- Interessen steht dem jeweiligen Obersten und Commandanten dieses Infanterie-Regiments zu. Die Aufrechthaltnng dieser Stiftung ist dem k. k. Hoffeviegs- rathe übertragen.

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