Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1841)

CAVALLERIE

Stiftungen, Í99 Das Vorschlagsrecht steht den fünf Invaliden-Häusern, die Aus­wahl der Stiftlinge dem Nieder - Oesterreichischen General- Commando mit Beiziehung des als Stiftungs-Curator aufge­stellten jeweiligen Feldkriegs-Secretärs zu. Die Verwaltung und Aufrechthaltung der Stiftung ist dem Hof- kriegsrathe übertragen. Herzog von Reichstädt'sehe Stiftung, Ihre Majestät die Frau Erzherzoginn Maria Ludovica, Herzoginn von Parma, Piacenza und GuastaDa, haben zum Andenken der Dienstleistung Höchst-Ilires Sohnes, wailand Sr. Durch­laucht des Herzogs Franz Joseph Carl von Reichstadt, in dem k. k. Linien-Infanterie-Regimente Nr.6o, dermahlPrinz Gustav von Wasa, und Höclistdesselben geäufserten Wunsche gemäfs , zwey Stiftungsplätze in dem Regiments - Knaben- Erziehungshause dieses Regiments, und zwar für Söhne der Mannschaft dieses Regiments, vom Feldwebel abwärts, au immerwährende Zeiten gestiftet. Diese Stiftung soll die oben überschriebene Benennung führen, und soll so lange für die Soldatenkinder dieses Regiments aus Ehen erster Art hin­reichende ärarische Plätze in dem Erziehungs-Institute vor­handen sind , für Kinder aus Ehen zweyter Art, welche als solche auf die Wohlthat der Aufnahme in dieses Institut keinen Anspruch haben würden , bestimmt seyn. Die hierzu erforderliche Summe haben Ihre Majestät mit sechs Stück 5percentigen Staatsschuldverschreibungen sicherge­stellt. Das Ernennungsrecht zu diesen zwey Stiftungsplätzen soll dem jeweiligen Obersten und Commandanten des Infan­terie-Regiments Nr. 60 zustehen. Seine Majestät der Kaiser und König haben den diefsfalls ent­worfenen Stiftbrief Allerhöchst zu bestätigen geruhet. Stiftung des Wiener Bürgers und gewesenen Feldwebels Gottlieb Reymann. Zum Andenken seiner Dienstleistung im Regimente Deutsch­meister hat derselbe letztwillig eine Banco-Obligation pr. rooo fl, mit der Widmung gestiftet, dafs von den alljährig eingehenden Interessen dem ältesten Feldwebel dieses Re­gimentes die Hälfte , dem ältesten Corporal ein Viertheil, und den zwey ältesten Gemeinen zusammen ebenfalls ein Viertheil als eine Zulage erfolgt werden soll. 32 *

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