Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1841)

CAVALLERIE

Stiftungen. 5o7 Stiftung des Vereins zur Unterstützung österr. kaiserl. Invaliden. S e. Majestät der Kaiser und König haben das Benen- nungsrecht zu dieser Stiftung. Sie wird vom k. k. Hof« kriegsratke verwaltet. Ihre Widmung ist für solche Officiere vom Hauptmannc abwärts ledi­gen oder verheiratheten Standes, und für solche Soldaten vomUn- terofficiere abwärts, weicht in einem der Feldzüge der Jahre i 8l3» i8j4 «der i8i5 invalid geworden sind. Daraus erhalten 5o Officiere jeder ....................roo fl. W. W.J 2 00 invalide Unterofficiere und sehr verdienstliche Gemeine jeder . 5o — — — ll'jo invalide Gemeine jeder..............2.5 — — — u nd 4 Gemeine jeder . . 25 fl. C. M* Die Beiheilung geschieht jährlich am i6. Junius, um mittelst eines immerwährenden Denkmahles die Erinnerung an die im Jahre i8i4 erfolgte glückliche Rückkehr Sr. Majestät des Kaisers Franz I» aus dein eben damahls glorreich geendeten Kriege in der Residenz­stadt Wien, und die dankbare Anerkennung des Heldenmuthcs der österreichischen Krieger der Nachwelt gegenwärtig zu erhalten. Stiftung eines Vereins zu Teschen. Der Vorschlag hierzu stehet bey dem General-Commando in Mähren und Schlesien. Die Widmung ist für drey Witwen solcher Soldaten des k. k. IR. Nr. 56, welche in den Feldzügen, der Jahre l8r3 oder i8i4 todt geblie­ben sind. In Ermanglung deren werden die gesammten Capitals- Zinsen an Soldaten-Waisen dieses Regimentes jährlich, bis sie das Normal-Alter erreichen, zu widmen seyn. Stiftung eines Vereins in Wien. Unter der Leitung des k. k. Hofhriegsrathes. Der Zweck derselben ist, zehn vorzüglich tapfere Krieger der österrei­chischen Armee vom Unterofficier abwärts, welche sich im Feld­zuge des Jahres i8i3 besonders verdient gemacht haben, mit eine* Pension jährlicher ioofl. lebenslänglich so zu betheilen, dafs nach dem Ableben eines der Betheilten dessen Pension den übrigen Ueber- lcbenden zuiälle, bis der Letzte gesammte Zinsen des Stiftung*- Capitals auf seine Lebenstage allein zu geniefsen habe j nach des«

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