Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1840)

CAVALLERIE

488 Stiftungen. Stiftung des Feldmarschall -Lieutenants Joseph Frey­herrn von Kempf. Mit einem Capitale von 66,424 fl. in W'iener-Stadt-Banco- und k. k. Hofkammer-Obligationen, dann von 65o fl. in 5perr.entigen Staats­schuldverschreibungen , deren jährliches Interesse zur Verbesserung der Soldatenknaben -Erziehungshäuser der k. k. Linien-Infanterie- Regimenf.er Mazzuchelli Nr. io und Kutschera Nr. 28, jedem zur Hälfte bestimmt ist. Die Verwaltung dieser Stiftung liegt dem jeweiligen Regi- ments-Commando ob. General her Cavallerie Michael Freyherr v. Kienmayer- sehe Stiftung, von dem Militär-Fiat in Mahren und Schle­sien zur 5ojcihrigen Dienstes-Juheljeyer für diesen ihren Chef am 16. ISovemher 1824 begründet. Das Stiftungs-Capital beträgt 6006 fl. 24$ kr. Von dem Ertrage dieses Stiftungs-Fondes soll vor der Hand ein, und je nachdem seine Vermehrung in der Folge es gestattet , zwey, drey oder mehrere Individuen aus dem Stande der Mannschaft, vom Wachtmeister abwärts des k. k. Husaren-Regimentes Nr. 8, mii einer Zulage jährlicher ioo fl.W. W. oder 4° fl. C. M. bethcilt werden. Die Fürwahl dieses Individuums war dem Generale der Caval­lerie , Freyherrn v. Kienmayer überlassen , nach desselben nunmehr erfolgtem Ableben aber ist das Präsentations-Recht dem jeweiligen ältesten als Oberofficier in der h. k. Armee dienenden Mitgliede der freyherrlich v. Kienmayer'schen Familie übertragen. Wenn kein Mitglied dieser Familie in der Armee als überoflicier dienen sollte, so übergehet das Präsentations-Recht auf den jeweiligen commandirenden Generalen in Mähren. Stiftung des Stabs-Feldarztes Joseph Anton Klinz. Diese besteht in einer nieder-österreichisch-landständischen 4 percenti- geii Obligation pr. iooo 11., und einer 5 percentigen Hofkammer- Obligation pr. IOOO fl. Von beyden sollen die Interessen pr. 45 fl. Wiener Währung jährlich nach dem Willen des Stifters zur Unter­stützung eines aus Würzburg gebürtigen akademischen Zöglings, und in Ermanglung eines solchen, eines andern würdigen verwen­det werden. Dem Akademie-Director ist die Auswahl des damit zu betheilenden Zöglings Vorbehalten.

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