Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1839)

CAVALLERIE

488 Stiftungen« Das Präsentations-Recht hat das 9. Husaren-Regiment, über des­sen Vorschläge dem ungarischen General-Commando die Entscheidung Vorbehalten ist. Stiftung des Bischofs zu Tribunitz und k. ungarischen Statthalterey-Rathes Johann v. Kovdlik. Diese Stiftung ist für das Linien-Infanteric-Regiment Nr. 33. Das Stif- tuügs - Capital beträgt 2000 fl. Von den Interessen erhält der Re- giments-Caplan jährlich 20 fl., um am 14. August, als dem Vor­abende der im Jahre 1799 vorgefallenen Schlacht bey Novi, ein hei­liges Mefsopfer für die in Schlachten gebliebenen Mitglieder des Regiments zu verrichten. Von den übrig bleibenden Interessen erhält alle vier Jahre ein im Regi­mente vom Unterofficiere oder Cadetcn zum Oberofficiere beförder­tes verdienstliches Individuum nach der Wahl des jeweiligen Regi- ments-Commandanten einen Equipirungs-Beytrag. Die Verwaltung dieser Stiftung ist dem Hofkriegsrathe übertragen. Stiftung des Marktes Leonfelden im Mühlviertel von Oesterreich ob der Enns. Für zwey Invaliden des Infanterie - Regimentes Nr. i4, (Erzherzog Rudolph.) Das Capital bestehet in 1000 fl. Das genannte Regiment hat das Vorschlagsrecht; der Hofkriegsrath das Beneniiungsrecht. Stiftung des F. M. L. Baron Levenehr. Das Benennungsrecht besitzt das k. k. General - Commando in Böhmen. De Widmung ist für einen Invaliden des k. k. Dragoner-Regiments Nr. 4 mit jährlichen 60 fl. nebst Natural-Deputaten auf dem Gute Hollo­waus in Böhmen. Stiftung des Anton Isidor Fürsten zu I.obkowitz. Die Verleihung geschieht durch den jeweiligen commandirenden General in Böhmen. Die Widmung ist, von den Zinsen pr, jährlicher i2o fl. zwey, höch­stens drey solche Soldaten vom Unterofficiere abwärts zu bethei- len, welche in der Schlacht von Leipzig i8i3 sich ausgezeichnet, und hierauf invalid geworden sind , und wenn einst keine Invali­den dieser Classe vorhanden seyn werden, für Kinder solcher Inva­liden, die sich im Dienste ausgezeichnet haben, als Beytrag zur Er­ziehung. Die Geeigneten können öfter bctheilt werden.

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