Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1839)

CAVALLERIE

486 Stiftungen. Stiftung des Feldmarschall - Lieutenants Joseph Frey- Herrn von Kempf. Mit einem Capitale von 66,424 A- in Wiener-Stadt-Banco- und k. k. Hofkammer-Obligationen, dann von 65o fl. in 5pereentigen Staats­schuldversehreibungen , deren jährliches Interesse zur Verbesserung der Soldatenknaben-Erziehungshäuser der k. k. Linien-Infanterie- Regimenter Mazzuchelli Nr. xo und Kutschera Nr. 28, jedem zur Hälfte bestimmt ist. Die Verwaltung dieser Stiftung liegt dem jeweiligen Regi» ments-Commando ob. General der Cavallerie Michael Freyherr v. Kienmayer- sehe Stiftung, von dem Militär-Etat in Mähren und Schle­sien zur 5öj ähr igen Dienstes-Jubelfeyer für diesen ihren Chef am 16. November 1824 begründet. Das Stiftungs-Capital beträgt 6006 fl. 24$ kr. Von dem Ertrage dieses Stiftungs-Fondes soll vor der Hand ein, und je nachdem seine Vermehrung in der Folge es gestattet , zwey, drey oder mehrere Individuen aus dem Stande der Mannschaft, vom Wachtmeister abwärts des k. k. Husaren-Regimentes Nr. 8, mit einer Zulage jährlicher ioo fl. W. W. oder /+() fl. C. M. betheilt werden. Dié Fürwalil dieses Individuums war dem Generale der Caval­lerie , Freylierrn v. Kienmayer überlassen , nach desselben nunmehr erfolgtem Ableben aber ist das Präsentations-Recht dem jeweiligen ältesten als Oberofficier in der k. k. Armee dienenden Mitgliede der freyherrlich v. Kienmayer'schen Familie übertragen. Wenn kein Mitglied dieser Familie in der Armee als Oberofficier dienen sollte, so übergehet das Fräsentations-Recht auf den jeweiligen commandirenden Generalen in Mähren. Stiftung des Stabs-Feldarztes Joseph Anton Klinz. Diese besteht in einer nieder-österreichisch-landständischen 4 f>erccnli- gen Obligation pr. iooo fl., und einer 5 percentigen Hofkammer- Obligation pr. iooo fl. Von beyden sollen die Interessen pr. 45 fl« Wiener Währung jährlich nach dem Willen des Stifters zur Unter­stützung eines aus Würzburg gebürtigen akademischen Zöglings, und in Ermanglung eines solchen, eines andern würdigen verwen­det werden. Dem Akademie-Director ist die Auswahl des damit zu betheilenden Zöglings Vorbehalten.

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