Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1838)
CAVALLERIE
Stiftungen. 4^9 Stiftung der Gemeinde Pottenbrunn. Diese .Stiftung ist für das jeweilig zu St. Pulten sich befindliche Regiments - Knaben ~Erziehungshaus. Das Capital besteht aus 1921 fl. i4$ kr. W. W. Mit d cn Interessen sind die drey fleifsigstcn Zöglinge der beyden oberen Classen zu betheiien ; welche Betheilung von dein jeweiligen Kreishauptmann in St. Pölten zu geschehen hat» Stiftung des Ernest Frosch (wie Seite 485.) Herzog von Reichstädt'sehe Stiftung. Ihre Majestät die Frau Erzlierzoginn Maria Ludovica, Herzoginit von Parma, Piacenza und Guastalla, haben zum Andenlien der Dienstleistung Höchst-Ihres Sohnes, wailand Sr.Durchlaucht des Herzogs Franz Joseph Carl von Reichstädt, in dem k. K. Linien-Infanterie-Regimente Nr. 60, dermahlPrins Gustav von Wasa, und Höclistdesselben geäuiserten Wunsche gemäfs , zwey Stiftungsplätze in dem Regiments - Knaben- Erzieliungshause dieses Regiments, und zwar für Söhne der Mannschaft dieses Regiments, vom Feldwebel abwärts, auf immerwährende Zeiten gestiftet. Diese Stiftung soll die oben iiberscliriebenc Benennung führen, und soll so lange für die Soldatenhinder dieses Regiments aus Ehen erster Art hinreichende ärarische Plätze in dem Erziehungs-Institute vorhanden sind , für Kinder aus Ehen zweyter Art, welche als solche auf die Wold that der Aufnahme in dieses Institut keinen Anspruch haben würden , bestimmt seyn. Die hierzu erforderliche Summe haben Ihre Majestät mit sechs Stück 5percentigen Staatsschuld Verschreibungen sichergestellt. D as Ernennungsrecht zu diesen zwey Stiftungsplätzen soll dem jeweiligen Obersten und Commandanten des Infanterie-Regiments Nr. 60 zustehen. Seine Majestät der Kaiser und König haben den diefsfalls entworfenen Stiftbrief Allerhöchst zu bestätigen geruhet. Stiftung des Wiener Bürgers und gewesenen Feldwebels Gottlieb Pieymann. Zum Andenken seiner Dienstleistung im Regimente Deutschmeister hat derselbe letztwillig eine Banco-Obligation pr. tooo fl. mn der Widmung gestiftet, dafs von den alljährig eingehenden Interessen dem ältesten Feldwebel dieses Regimentes die Hälfte , dem ältesten Corporal ein Viertheil, und den zwey ältesten Gemeinen zusammen ebenfalls ein Viertheil als eine Zulage erfolgt werden soll.