Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1835)
CAVALLERIE
<ijco Stiftungen. Stiftung des Vereins zur Unterstützung österr. kaiserl. Invaliden. Se. Majestät fl er Kaiser und König haben das Benen- nungsreclit zu dieser Stiftung. Sie wird vom k. k. Hof- kriegsrathe verwaltet. Ihre Widmung ist für solche OiTiciere vom Hauptmanne abwärts ledigen oder verhcirathetcn Standes, und für solche Soldaten rom Un- tcrofficiere abwärts, welche in einem der Feldzüge der Jahre i8i3, 1814 oder i8i5 invalid geworden sind. Daraus erhalten 5o Officiere jeder ....................100 fl. W. W. 2 00 invalide Unterofficiere und sehr verdienstliche Gemeine je<ler . 5o — — — 11^5 invalide Gemeine jeder............... s5 — — — u nd 4 Gemeine jeder . . 26 fl. C. M. Die Betheilung geschieht jährlich am 11>. Junius, um mittelst eines immerwährenden Denkrnahlcs die Erinnerung an die im Jahre 1814 erfolgte glückliche Rückkehr Sr. Majestät des Kaisers Franz I. aus dem eben damahls glorreich geendeten Kriege in der Residenzstadt Wien, und die dankbare Anerkennung des Ileldenmuthes der österreichischen Krieger der Nachwelt gegenwäriig zu erhalten. Stiftung eines 1 er eins zu Teschen. Der Vorschlag hierzu stehet bey dem General-Commando in Mähren und Schlesien. Die Widmung ist für drey Witwen solcher Soldaten des k. k. IR. Nr. 58, welche in den Feldzügen der Jahre i8l3 oder i8l4 todl geblieben sind. In F.rmanglung deren werden die gesammten Capitals- Zinsen an Soldaten-Waisen dieses Regimentes jährlich, bis sie da« Normal-Alter erreichen, zu widmen seyn. Stiftung eines Vereins in Wien. Unter der Leitung des k. k. Hofkriegsrathes. Der Zweck derselben ist , zehn vorzüglich tapfere Krieger der österreichischen Armee vom Unterofficier abwärts, weiche sich im Feldzuge des Jahres i8i3 besonders verdient gemacht haben, mit einer Pension jährlicher 100 fl. lebenslänglich so zu betheilen, dafs nach dem Ableben eines der Betheilten dessen Pension den übrigen Ueber- lebenden zufalle, bis der Letzte gesammte Zinsen des Stiftungs- Capitals auf seine Lebenstagc allein zu geniefsen habe; nach dessen Tode die Hälfte der Zinsen zu Beyträgen für verdiente Invaliden von wenigstens täglich 6 kr. pr. Kopf zu verwenden, die andere Hälfte aber wieder zu Capital zu bringen wäre, um künftig, wenn ein dein letztem ähnlicher Krieg ausbreehert sollte, ein« gleiche Stiftung begründen »1 können.