Militär-Almanach 2. (Wien, 1791)

V. Ehrenzeichen für die obligate Mannschaft

Ehrenzeichen. men, und wann die filberne gegen ei* ne goldene Denkmünze ausgewechselt, werden foil, VIII. Derjenige , fo nach dem Befund des commandirenden Generales dasEh- renzeichen erhält, hat daiTelbe aus den Händen feines vorgefetzten Regi­ments - Bataillons - oder Corps - Com- mandanten in Beyfeyn der übrigen Mannfchaft öffentlich zu bekommen ,! und mit dem Band , welches bey ei­ner jeden Denkmünze vorhanden ifr,i ■an dem Knopfloch feines Rockes, oder Dollmannes zu tragen. IX, Wer eine filberne Denkmünze über- kommt, derjenige erhält noch aus Sr, Majeftät Gnade die Hälfte feiner Löh­nung nach der bekleidenden Charge als eine Zulage ; derjenige hingegen , fb eine goldene Denkmünze empfangt, erlangt den ganzen Betrag feiner der Charge anklebenden Löhnung als eine

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