Militär-Almanach 2. (Wien, 1791)
V. Ehrenzeichen für die obligate Mannschaft
E h r rn z* i c h é n. Zulage , und eigentlich doppelte Löhnung. j X. Die Zulage von der halben, und refpectiye von der ganzen Löhnung wird einem jeden , fo lang er dient, auf die Árt abgereichet, dafs der Mann die Halbfcheid und das Ganze der or-1 dinären Löhnung , die ihm an dem; Tag gebührt , wo er die Denkmünze empfängt, nächdemFuls des Landes,1 wo er im Frieden zur Dienftleiflung beitimmt ift, zur Zulage zu erhalten, und diefe auch nicht fleh zu verändern hat, wenn gleich ein Gemeiner Unterofficier, ein Gefreyter Corpora! wird, oder ein Mann von der Infanterie zur ' Cavalieri e , oder von der Cavallerie zur Infanterie zu flehen kommt.' XL Ein, Mann, der das Ehrenzeichen bekommen hat, und nach der Hand zu einer Officiers - Charge gelangt, be-