Militär-Almanach 2. (Wien, 1791)

V. Ehrenzeichen für die obligate Mannschaft

1*6 Ehrenzeichen. i ter feinen Mitfoldaten eine rühmliche Nacheiferung rege zu machen. I Seine Majeftät haben daher be- Tchloflen, dafs in Zukunft einzelne ta­pfere Handlungen der obligaten Kriegs- mannfchaft durch ein öffentliches, und jfortdauerndes Ehrenzeichen der Ver- geifenheit entriflen , und mit demfel- ben, wenn die wackeren Männer, die folches erwerben, vereheligt find, ihr Verdienftauf die Nachkömmlinge fprt-; gepflanzt werde, um auch -diefe zur Ehrbegierde , und zum Dienit des Staats dadurch aufzumuntern. Auf diefe ehrenvolle Auszeichnung,' und die Vortheile * welche die Huld [Seiner Majefiät damit verbindet, find {nicht nur Inländer^ fondern auch Aus­länder, fölvohl Gepieine , als Unter- iOfficiers anzufprechen berechtiget. ! | Das Ehrenzeichen wird in einer goldenen und filbernen zu diefem Zwec­ke eigends geprägten Denkmünze be- pehen , deren Vertheilung unter den Hierzu vorgeftihriebenen unumgänglich erforderlichen Bedingungen < an die

Next

/
Thumbnails
Contents