Marisia - Maros Megyei Múzeum Évkönyve 34-35/3. (2015)

Dorin-Ioan Rus: Regionalgeschichten des Waldes in Rumänien

/ Marisia XXXIV-XXXV Auch in diesem Bereich gibt es Ähnlichkeiten und Unterschiede gegenüber Deutschland. Während sie in Deutschland von Fürsten und dem hohen Adel ausgeübt wurde, hatte die Jagd bei den Siebenbürger-Sachsen einen bescheidenen Charakter.82 83 Was den Jagdbetrieb anbelangt, nimmt er an, dass er ähnlich wie im fränkischen Mutterland gewesen, und den Lokalverhältnissen angepasst worden sei.84 Zum Unterschied von Deutschland wurde die Jagd nur von einer geringen Anzahl von Teilnehmern ausgeübt.85 Witting erörtert auch das Problem des Naturschutzes in seiner Studie. Er bemerkte, dass ab den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts viele Wildarten in ihren Existenzmöglichkeiten schwer bedroht wurden; die Ursachen dieser Bedrohung lagen im großen wirtschaftlichen Umschwung, also der systematischen Ausnutzung der Wälder, der Einrichtung von Eisenbahnlinien und Wegbauten sowie der steten Zunahme von Weidevieh und dem Touristenverkehr.86 Die Sachsen hatten eine andere Jagdkultur als die Deutschen und Siebenbürger-Ungarn. Er betrachtete die Jagdmethoden des ungarischen Adels um die Wende des 18. Jahrhunderts und vermerkt dafür die Veranstaltung von großangelegten Treibjagden auf dem Komitatsboden sowie die Anwendung von Falken- und Windhundjagd.87 Die Jagdordnungen enthielten Bestimmungen bezüglich der jagdlichen Schonung,88 die den forstlichen Interessen nachgestellt wurden.89 Das Josephinische Jagdgesetz des Jahres 1786 bewahrte das Ackerland und die Rechte des Grundbesitzers gegenüber der Jagd und verpflichtete die Jagdberechtigten zum Ersatz des Wildschadens. 90 Bestimmungen betreffend der rationellen Jagd sind auch im Gesetz des Jahres 1883 anzutreffen, das die Schonzeiten feststellte und die Jagdpacht regelte.91 Wittings Beitrag zur Geschichte der Fischerei im Burzenland stützt sich auf städtische Rechnungen des 16. Jahrhunderts92, auf offizielle Berichte der Handels­und Gewerbekammer sowie auf Angaben des Kronstädter Finanzbezirks und zahlreiche Berichte der Revierförster aus dem 19. Jahrhundert. Er meinte, dass die Kenntnisse des Fischereibetriebes von den deutschen Kolonisten aus ihrer 82 Die unbeschränkte und freie Jagdausübung bestand im Burzenland bis zur Zertrümmerung des Sachsenbodens bis 1876. Sie wurde gelegentlich von Beamten und Militär gefährdet und wurde von den Geistlichen verboten. Die ersten einschränkenden jagdlichen Verordnungen erschienen schon im 18. Jhdt. 1786 wurde die Josephinische Jagdordnung herausgegeben, dann weitere Gesetze in den Jahren 1853, 1802, 1872, und 1883, welche heilsame Konsequenzen auf die Entwicklung der Jagdwirtschaft hatten. (Vgl. Witting, Geschichte der Jagd, S. 68-77). 83 Vgl. Witting, Geschichte der Jagd, S. 42. 84 Ebenda, S. 58. 85 Ebenda, S. 59, 65. 86 Ebenda, S. 56. 87 Ebenda, S. 66. 88 Schon im Jahre 1700 habe der Baron Wesseleny das zsiboer Jagdrevier unter strenge jagdliche Schonung gestellt (Ebenda, S. 71). 89 Ebenda, S. 71. 90 Ebenda, S. 71-73. 91 Ebenda, S. 75-77. 92 Er hat Informationen aus der Urkundensammlung Quellen zur Geschichte der Stadt Kronstadt, Bd. 1 und 2 verwendet. 182

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