Marisia - Maros Megyei Múzeum Évkönyve 6. (1976)

I. Arheologie

37 NECROPOLA DE LA BÂIŢA 85 fünf Gräber skythischen Charakters gestört; vier davon waren Körper­gräber, eines ein Brandgrab. Im J. 1970 durchgeführte Untersuchungen brachten weitere sieben Grabstätten, nämlich ein Körpergrab und sechs Brandgräber, zutage. Wenn sich auch das Grabfeld von Băiţa in die Gruppe der Gräber­felder aus Mittelsiebenbürgen eingliedert, die der skythisch-iranischen, zu Beginn der Späthallstattzeit hier eingedrungenen Enklave angehören, zeichnet es sich doch durch gewisse spezifische Merkmale aus. So ist das Vorherrschen der Leichenverbrennung im Verhältnis von 58% un­gewöhnlich für diese Art von Nekropolen, wenn man bedenkt, daß für die Gruppe in ihrer Gesamtheit fast ausschließlich die Körperbestattung in einem Prozentsatz von 97,5% üblich war. Im übrigen sind die Ele­mente des Grabritus und -rituals die gleichen, wie sie sonst in Skythen­gräbern Vorkommen. So waren in den Körpergräbern die Skelette in Rückenlage mit dem Schädel nach NW oder WNW und den Füßen nach SO oder OSO gerichtet (es sei erwähnt, daß diese Ausrichtung sowohl in der Skythengruppe aus Siebenbürgen wie auch in den skythischen Grab­feldern von Norden des Schwarzen Meeres häufig vorkommt). Die An­ordnung der Beigaben ist gleichfalls die für das skythische Ritual übliche: Pfeilspitzen links vom Becken oder neben dem linken Oberschenkelkno­chen, Köcherbeschlag neben den Pfeilen, Akinakes-Dolch in der Gegend des Beckens, Lanzenspitzen neben dem Schädel (parallel zu seiner Achse), Tongefäße und Fleischopfer, häufig mit Krummesserchen meist südlich vom Skelett usw. Was die Brandgräber betrifft, ist es bemerkenswert, daß sie die gleiche Form, Größe und Ausrichtung hatten wie die Skelettgräber, obwohl der Leichenbrand mitsamt den Beigaben in viel kleineren Gruben Platz gehabt hätte. Allemal waren die verkohlten Knochen direkt auf die Erde und immer in der Nordwesthälfte der Grabgrube niedergelegt, also dort, wo sich in den Körpergräbern der Schädel und der obere Teil des Skeletts befanden. Die Beigaben endlich und ihre Anordnung war in den Brandgräbern genau die gleiche wie in den Skelettgräbern. Die Ausschachtung von identischen Gruben auch für die Brandgräber, sowie die gleichbleibende Niederlegung des Leichenbrandes in der Nord­westhälfte der Grabgruben wurde demnach zu dem Zweck gemacht, um — auch in den Brandgräbern — genau den Platz jeder einzelnen Beigabenkategorie einzuhalten, wie es in den Körpergräbern üblich war. Das für Körper- wie auch Brandgräber gleiche Grabinventar setzt sich aus charakteristischen Gegenständen der skythischen Kultur zusam-

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