É. Apor , I. Ormos (ed.): Goldziher Memorial Conference, June 21–22, 2000, Budapest.
Appendix by István Ormos
APPENDIX 21/7/1904. Nöldeke to Goldziher Im Prinzip stimme ich natürlich ganz mit Ihnen überein; man soll die Texte so weit man kann, so herausgeben, wie sie der Verf. geschrieben hat. Nur traue ich in Fällen wie den fraglichen dem Verfasser mehr Abweichungen von der Norm der höheren Sprache zu als Sie, und bin daher in dubio mehr für Beibehaltung des ueberlieferten als für Normierung, Allah es überlassend, zwischen mir und dem Verf. zu entscheiden. 30/10/1904. Nöldeke to Goldziher Danke bestens tur die neue Zusendung. Daß Sie Yahuda's Dissertation so günstig beurtheilen, freut mich sehr. 2"' Sie sind weit, ja weit competenter als ich und selbst als oűvoEp YEMEÍvoxcKpTÁixep tppeűvö Aávöauep, 24 0 der doch viel mehr von diesen Sachen versteht als ich. In einem Puncte habe ich allerdings Zweifel, nämlich ob man die Sprache solcher Schriften ohne Weiteres normieren dürfe. Bei Buchari mag das sein, bei MaimünT vielleicht auch (obgleich die Begründung auf ein einzelnes Originalbriefchen lange nicht genügt), aber ob durchgehends? Ich denke, man muß immer fragen: ist es wahrscheinlich, dass der betreffende Autor (nicht etwa bloss ^j^Üll ^ I) getrieben u. zwar ernstlich getrieben hat? Nur in dem Falle wäre die Normierung völlig berechtigt. Dass d. Autoren meist correcter geschrieben haben als beliebige Abschreiber ihrer Werke, gebe ich gern zu, aber wo ist da eine sichere Norm für den Editor? Am bequemsten ist's ja, alles nach d. Grammatik zu normieren, aber ich fürchte, das Resultat ist dann oft der Urschrift femer als die Hdschr. Gilt natürlich nicht bloss ebenso von christl. Autoren (da erst recht), sondern auch von manchen muslimischen. Man sollte doch einmal die erhaltenen Autographen von arab. Gelehrten auf ihre sprachl. Correctheit untersuchen! Volume XX), New Haven 1936, I, cxl-cli; Joshua Blau, 'The Status and Linguistic Structure of Middle Arabic', Jerusalem Studies in Arabic and Islam 23 (1999), 221-227, esp. 222, 226. 2"' Appeared as Bachja ibn Jöséf ibn Paqüda, Al-Hidäja 'ilä farä'id al-qulüb. Ed. A. S. Yahuda, Leiden 1912. The reference is to Samuel Landauer (1846-1943), chief court librarian in Strassburg (1875-1918), expelled by the French in 1918. Snouck Hurgronje was also in contact with him. See Scholarship and Friendship in Early Islamwissenschaft. The Letters of C. Snouck Hurgronje to I. Goldziher. From the Oriental Collection of the Library of the Hungarian Academy of Sciences, Budapest, published by P. Sj. van Koningsveld. (Abdoel-Ghaffaar. Sources for the History of Islamic Studies in the Western World, Volume 2), Leiden 1985, 13, 255, 474-475, 564. It is not clear to me why the reference is in the Greek script. 139