Moravek Endre: Die neuen ungarischen Bibliotheksnormen (A MTAK kiadványai 7. Wien, 1957)
nisses wurde auch dadurch erleichtert, daB die meisten unserer GroBund Mittelbibliotheken nach dem zweiten Weltkrieg die Vervielfliltigung mit Adrema- oder Orniig-System eingeführt babén, wodurch die Verfertigung zahlreicher Verweisungskarten — gemaB der Terminologie der Norm „Nebenkarten" — vorgeschrieben werden konnte. Trotzdem sind selbstverstiindlich noch manche Gebiete geblieben, auf denen die Massen der vererbten Katalogzettel eine Doppel-Lösung nötig machten, in den wichtigsten Fragen aber konnte eine moderne und einbeitliche Regelung erreicbt werden. In Anbetraebt der auBerordentlichen Wichtigkeit dieser Norm balte ich es für nötig, manehe bedeutenderen Vorscbriften derselben aucli einzeln zu erwahnen. Die Titelaufnahme erfolgt bei Schriften, die bis zu drei Verfasser habén unter den Verfassernamen, bei mehr als drei Verfassern unter dem Sachtitel. Das Ordnungswort des Saehtitels ist immer das erste Wort, der bcstimmte Artikel ausgenommen. Da der unbestimmte Artikel in den meisten Spraehen mit einem Zahlwort gleichlautend ist, ist dieser zur Vermeidung eventueller Irrtiimer immer als Zahlwort zu behandeln. Als Ordnungswörter dienende Abkiirzungen (Sigel) niüssen immer aufgelöst, bzw. ergiinzt werden. „Es ist wichtig, daB neben dem Einzelverfasser aucb die sogenannte korporative Verfassersebaft in die Katalogpraxis eingeführt wurde. In unserer modernen Welt hat sicli namlich aucli das Leben der Körperschaften so gewandelt, daB sie ohne Veröffeiitlieliung eigener Schriftstücke nicht existieren können . . . Die administrativen Veröffentlichungen der Körperschaften werden heute in den Bibliotheken schon unter den Körperschaften selbst katalogisiert ... In solchen Fallen ist alsó die Körperschaft selbst als Verfasser zu betrachten. Der korporative Verfasser wird an die erste Stelle, an die standige Stelle des Verfassernamens geschrieben . . . Durch dieses Vorgehen wird das Auffinden dieser Veröffentlichungen im Katalog gewiihrleistet und kann deren Zerstreutwerden unter bedeutungslosen, nichtssagenden oder sehr haufig vorkommenden Sacbtiteln vermieden werden. Es ist möglich, daB im Werk aucb der individuelle Bearbeiter genannt wird; in solchen Fallen wird trotzdem der Bearbeiter oder Herausgeber nicht als Verfasser katalogisiert, da seine RoIIe hier nur eine zweitrangige ist ... 7 Dazu möcbte ich nur bemerken, daB diese Personen selbstverstandlicb eine Nebenkarte (Verweisung) erhalten. Unter korporativem Verfasser werden die Veröffentlichungen in den folgenden Fallen katalogisiert: a) Veröffentlichungen, die die innere, dienstliche Betatigung der Körperschaft betreffen (wie Berichte, Satzungen, Schematismen). b) Veröffentlichungen „für den Dienstgebrauch" (Zirkulare, Normen); c) das Informationsmaterial von Körperschaften (Vorlesungsverzeichnisse, KongreBherichte); d) Aufrufe; e) die 7 Sallai, I. u. Sebestyén, G.: Handlmcli des Bibliothekars [ung.]. Budapest 1956. S. 165—166. 7