Futaky István - Kristin Schwamm: A Göttingische Geleherte Anzeigen Magyarországra vonatkozó közleményei, 1739–1839 / Die Ungarn betreffenden Beitrage in den Göttingischen gelehrten Anzeigen 1739-1839.

Verzeichnis der Ungarn betreffenden Beiträge 1739—1839

28 es: „Um einen Grund von der Aehnlichkeit zwischen der tscheremissischen, finnischen und hungarischen Sprache, anzugeben, sagt Schober, als die Tscheremissen aus der gros­sen Tatarey gekommen wären, hätten sie sich in drey grosse Haufen geteilet, von wel­chen einer sich an der Wolga, der andere in Finland, und der dritte in Hungarn nieder­gelassen habe." (S. 134) 1763 /1/361-364 26 Haner, Georg Jeremias Das Königliche Siebenbürgen Erlangen o. J. (Gatterer) Der Rezensent weist zunächst auf die Absicht des Verfassers hin, sein Weik mit einem Teil „Das Fürstliche Siebenbürgen" fortzusetzen und ausserdem eine „Siebenbürgische Kirchenhistorie" herauszugeben. Dann wird der Aufbau des Werkes erläutert, das die politische Geschichte Siebenbürgens vom Ende des 10. Jahrhunderts bis 1540, also die Zeit unter den ungarischen Königen, und daher besonders deren Geschichte behandelt. Lobend wird ein Verzeichnis der benutzten Quellen und Hilfmittel hervorgehoben, da es viele in Deutschland unbekannte Werke zur ungarischen und siebenbürgischen Ge­schichte enthalte. In dem Abschnitt über König Stephan wird betont, dass er durch Wahl der Ungarn König geworden sei und diesen Titel weder dem Kaiser noch dem Papst zu verdanken habe, obgleich er von Sylvester II. gekrönt worden sei. 1764 /II/ 778-784 27 Kollarius, Adamus Franciscus De Originibus et Vsu perpetuo potestatis Legislatoriae circa sacra Apostolicorum regum Vngariae Libellus singularis Wien o. J. (Gatzert) Die Rezension gibt einen ausführlichen Überblick über den neuesten Stand der For­schungen auf dem Gebiet des ungarischen Kirchenrechts. Zunächst wird die frühere Po­sition Kollars in diesem Bereich erläutert. In seinem Werk „De jure patronatus regji" habe er noch die Ansicht vertreten, die ungarischen Könige hätten die apostolische Macht von Papst Sylvester II. erhalten. Diese Behauptung stützte sich auf eine Bulle des

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