Égető Melinda (szerk.): Szőlőhegyi szabályzatok és hegyközségi törvények a 17–19. századból.
Bergsordnungen und Bergrechte aus dem 17-19. Jahrhunderten /Zusammenfassung/
Bergsordnungen und Bergrechte aus dem 17-19. Jh. /Zusammenfassung/ Die den Weingárten und Weinbergen zum Schutze dienenden grundlegenden Sicherheitsmassnahmen sollten aelt eh und je bestehen. Als im kontinentalen Európa der Weinbau ab Anfang des Prühmittelalters stets wachsende Dimensionen annahm, zog diese unerhörte Zunahme der mit Wein bebauten Gebiete auch eine spezielle Regelung der Weinbergaordnung nach sich. Es lag im Interesse sowohl der Produzenten, ala auch des Feudalherren des gegebenen Gebiets. Die Weinbergsverháltnisse wurden wáhrend der Jahrhunderte des Peudalismus auch in Ungarn von spezifischen lokálén Gesetzen und Vorschriften geregelt. Diese Massnahmen und die damit verbundenen Institutionen überlebten auf einigen Gegenden unserer Heimat nicht nur die Liquidierung des feudalen Standes /1848/, sondern sie funktionierten wenn doch unter veranderten Umstanden und mit gewissen formellen Abánderungen, sogar bis auf die Mitte des 20. Jahrhunderts. Im vorliegenden Buch publiziert der Verfasser nebst einer einleitenden Studie eine Textauswahl liber die neuentdeckten Weinbergsordnungen aus dem Gebiet des ehemaligen Ungarns. Im ersten Teil der Abhandlung wurden drei Typen der Weinbergsleitung wáhrend der bezüglichen Periode abgesondert: 1. Die Weinbergsbesitzer bildeten ein autonomes Communitas, die s.g. helység /"Ortschaft"/, und verrichteten jede mit Weinbau verbindlichen Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten innerhalb des eigenen Kompetenzkreises. 2. Das Anordnungsrecht hat der Gutsherr für sich selbst vorbehalten. 3. Der Magistrat der freien Marktflecken und Freistádten ging in samtlichen Angelegenheiten des eigenen Gebiets, darunter auch in den der im Weichbild liegenden Weinberge 204