A Veszprém Megyei Múzeumok Közleményei 10. (Veszprém, 1971)
Bartócz József: A veszprémi csutorások
Bocksbeutel-Feldflaschen (200, später nur mehr 100 Stück)"] fertiggestellt hatte. fl Ansonsten wurde das fertige Produkt vom Meister selbst auf den Landes- oder Wochenmärkten verwertet. Die Zunft bestimmte auch, daß auf solchen Märkten jeder Meister seine Ware nur auf „einem Verkaufstisch" feilbieten durfte. Ferner galt das Verbot, „verziert" oder „gewürfelt" geschnitzte Gefäße auf den Markt zu bringen. Aus zeitgenössischen Aufzeichnungen geht hervor, daß die Tschutora-Zunft von Veszprém in der Zeit zwischen 1798 und 1867 außer der marktgängigen Ware noch rund 400 000 Stück Feldflaschen an das Militär ablieferte. Der größte Abnehmer war das Rüstungskommissariat von Óbuda. Militärlieferungen gingen aber auch nach Marburg (Österreich) und zur Zeit der napoleonischen Kriege für das ungarische adelige Aufgebot. Bei Militärlieferungen zeichnete die Veszprémer Zunft immer korporativ als Hauptlieferant, ihr oblag auch die Vertragsschließung und die finanzielle Abrechnung. Die Lieferungen, begleitet von einem beauftragten Meister, erfolgten durch Furhleute monatlich auf Pferdewagen. Die Zunft bestimmte auch, wieviele Feldflaschen von jedem ihrer Mitglieder, darunter auch Witwen, herzustellen sind. Die Zunft besorgte und verteilte auch das zur Herstellung von Militärlieferungen benötigte Harz. Erst nach Inkrafttreten des ungarischen Handelsgesetzes (1875) beteiligte sich auch der Handel (später „Hoflieferanten") am Absatz der Fertigwaren. Lehrjungen wurden für 3 bis 4 Jahre verpflichtet. Vom Jahre 1837 an verfügte die Zunft eine zahlenmäßige Beschränkung der zugelassenen Lehrjungen. Ähnlich wie der sogenannte „Reihengang" der Gesellen, wurde auch für die Aufnahme von Lehrlingen eine „Reihenfolge" vorgeschrieben. Der Obermeister der Zunft bestimmte, welchem der Reihe nach folgenden Zunftmitglied der Lehrjunge zugeteilt werden soll. Der Geselle bekam bei seinem Meister auch Quartier und Verköstigung, ferner einen Stücklohn für jedes fertiggestellte Gefäß. In den Zunftakten finden sich keine Beschwerden über die Verköstigung, um so mehr aber über Lohnstreitigkeiten. Zur Zeit der Ernte oder Weinlese zahlte die Veszprémer Zunft doppelten Arbeitslohn, sonst würden die Gesellen der höheren Entlohnung wegen lieber aufs Land gegangen sein, ungeachtet dessen, daß der Geselle nach Zunftvorschrift die Pflichtgebühren für Verdingung und Freisprechung bei Wiederaufnahme der Arbeit neu zu erlegen hatte, sofern er ohne Zustimmung des Meisters zeitweilig auf Landarbeit ging. Zeitgenössische Schriften einer Gesellenzunft von Veszprém blieben bis zum heutigen Tag verschollen, doch die verfügbare Schriftensammlung der Meisterzunft lassen keinen Zweifel darüber, daß eine solche Gesellenzunft bestanden haben mag. Oft ergab sich auch die Notwendigkeit, daß die Zunft in ihrer Eigenschaft als korporative Organisation von Privaten verzinsliche Darlehen aufnahm, wobei es bei der Rückzahlung dann und wann auch Schwierigkeiten gab. Auch die bäuerliche Bevölkerung der in der Tiefe der Les gourdier: Pour écrire cette étude, l'auteur a utilisé les nombreux documents concernant les corporations aussi bien que les monuments qui se trouvent au Musée de Bakony à Veszprém. Les documents sont de différents caractères : décrets des autorités du comitat, de la ville, délibérations seigneuriales (épiscopales), lettres en langues latine allemande, hongroise adressées à la corporation, procès-verbaux de plusieurs centaines de pages de la corporation des gourdiers, de même que les contrats sur les gourdes militaires livrées au Comité de Guerre de Óbuda. 264 Bakonywälder gelegenen Dörfer und Siedlungen beschäftigte sich besonders im Herbst und im Winter mit der Bearbeitung von Holz für Verschiedene Gebrauchsgegenstände: Teller, Mörser, Holzgabeln, Harken usw. Mit diesen „Heimgewerblern" stand die Zunft in ständiger Fehde, nicht so sehr wegen des Wettbewerbs am Markte sondern wegen der Ausbeutung des Waldbestandes, um nicht in der Holznutzung für zünftige Zwecke zu kurz zu kommen. Die Zunft betrachtete diese „Heimgewerbler" als Pfuscher, aber auch der Vizegespan des Komitats konnte gegen sie nichts ausrichten, die Leute wollten eben mit der Zunft nichts zu tun haben. Auch die Tschutora-Zunft von Veszprém wachte — ähnlich anderen Zünften — über das „Wohlverhalten" ihrer Mitglieder, waren doch die „ehrenhaften" Zunftleute nur fehlbare, manchen Versuchungen preisgegebene Geschöpfe. Der Zunft-Obermeister hatte ganz andere Sorgen als kleinere Verstöße der Mitglieder von Fall zu Fall zu rügen, sondern schrieb ihnen für den ganzen Jahresverlauf eine summarische Strafe vor, gewöhnlich die Abgabe von Grieben, Käse und Wein, was sodann bei einem gemeinsamen Gelage wohlgemut verzehrt wurde. Bei der Zunft in Veszprém bürgerte sich im Laufe der Zeit geradezu eine unumstößlich erscheinende Erbfolge ein. Aus den Schriften geht hervor, daß die Zunftmitgliedschaft sich in gewissen Familien über vier-fünf Generationen vererbte. Bei der Zulassung zur Mitgliedschaft werden Meisterkinder und Kindeskinder gegenüber auswärtigen Bewerbern wesentlich bevorzugt. Der Privilegienbrief v. J. 1734 fordert die Herstellung des sogenannten „Meisterstücks". Es soll eine 12 Halbe fassende Feldflasche und ein ebensolcher Krug sein. Etwaige Herstellungsfehler wurden mit Geldbußen geahndet. Später sah man von der Herstellung solcher Meisterstücke ab und begnügte sich mit der Entrichtung von Zulassungsgeldern, auch „Trockengeld" genannt. Zwischen 1722 und 1800 war die Anfertigung von Meisterstücken obligatorisch. Auch in der Zeit zwischen 1810 und 1830 wurden von der Mehrzahl der Zulassungsbewerber — von 28 Bewerbern 20 — Meisterstücke präsentiert, aber es kamen auch Fälle vor, wo die Zulassung als Jungmeister mit Geld „erkauft" wurde. Von den zwischen 1831 und 1836 zugelassenen 28 Jungmeistern präsentierten nur mehr zwei Meisterstücke. Nach 1860 gaben die Zunftschriften über kein einziges Meisterstück mehr Auskunft, das „Trockengeld" war gang und gäbe. Dieses Geld verteilten dann die Altmeister unter sich. Zu Beginn des XX. Jahrhunderts war es um das TschutoraHandwerk still geworden: ein Meister nach dem anderen segnete das Zeitliche. Auf den Drehbänken gab es nichts mehr zu schaffen. Der letzte überlebende Meister ließ sich um 1930 noch herbei, im Bakony-Museum von Veszprém eine Probe seiner Kunstfertigkeit zu zeigen. In der Folge übernahm dann die Fabriksindustrie die Formgebung des ungarischen Handwerksbetriebs und so überlebte die „Tschutora" als Bocksbeutel des vielgepriesenen ungarischen Weingeistes den Wandel der Zeiten. JózsefBartócz de Veszprém En Hongrie, la gourde [en hongrois: csutora (prononcez: tchoutora), en allemand Tschutora, Feldflasche] est un récipient d'une forme plus ou moins aplatie, ronde, au goulot court. Au cours des temps, on en fabriquait en bois, en métal, verre, argile, cuir. Son nom arrivait dans la langue hongroise par l'intermédiaire du slave méridional. Ce récipient — orné de différents motifs populaires — est bien répandu dans le pays entier, et l'on l'utilise volontiers même de nos jours comme recipient de spiritueux, vendus avant tout aux touristes étrangers. A notre connaissance, c'est í Les gourdiers de Veszprém