Gizella és kora (Veszprémi Múzeumi Konferenciák 4. 1993)

Egon Boschof: Die bayerisch-ungarischen Kontakte zur Zeit Giselas

Vaters mit Stephan Frieden geschlossen; dabei mußte er sich zu einer Ge­bietsabtretung - eines Landstriches zwischen Fischa und Leitha - bereitfin­den. Seit 1031 herrschte also an der Südostgrenze des Reiches Ruhe, zumal der frühe Tod des Prinzen Emmerich das Arpadenreich in eine schwere Thronfolgekrise stürzte. Die neue Thronfolgeregelung, bei der Stephan die Verwandten aus dem arpadischen Mannesstamm zugunsten des Peter Orseolo, seines Neffen, überging, hat letztlich auch Giselas Katastrophe mitverschuldet. Um die Stellung seiner Gemahlin zu sichern, nahm er Peter und den ungarischen Magnaten den Eid ab, daß sie die Königin ehrerbietig behandeln, ihren Be­sitz nicht antasten und sie gegen jedermann schützen würden. Am 15. Au­gust 1038 ist Stephan gestorben. Sein Nachfolger hielt sich bekanntlich nicht an seine Versprechen und ging schon bald gegen die Königinwitwe vor, um sie zu isolieren. Dabei dürfte ihm zunächst daran gelegen gewesen sein, den Einfluß einer stärker nach Bayern oder zum Reich hin orintierten Faktion am Hofe auszuschalten. Sein Mißregiment rief die Opposition der ungarischen Großen hervor und führte bereits im Frühsommer 1041 zu sei­nem Sturz. Er floh zunächst in die Ostmark, begab sich dann nach Bayern und bat Heinrich III. um Hilfe gegen die Aufständischen, die Stephans Schwager Samuel-Aba zu ihrem König erhoben hatten. Der ungarische Thronstreit gab also nun dem deutschen König die Gele­genheit zum Eingreifen. Wenn Ottos III. universale Reichskonzeption, wie wir gesehen haben, von der Idee bestimmt gewesen war, Polen und Ungarn ohne Beeinträchtigung ihrer Selbständigkeit dem Imperium einzugliedern, so hat Heinrich sicher eine straffere Einbeziehung der neuen ostmitteleuro­päischen Staaten ins Reich angestrebt, die unter den geltenden Rechtsvor­stellungen am ehesten in den Formen lehnrechtlieher Abhängigkeit zu ver­wirklichen war. Auf Einzelheiten der Auseinandersetzung der nächsten Jahre ist hier nicht einzugehen. Bekanntlich ist es dem Salier - mit Hilfe ungarischer Emigranten - geglückt, die Herrschaft Samuel­Abas zu beseiti­gen und Peter nach Ungarn zurückzuführen. Dieser hatte für seine Restitu­tion seinen Preis zu zahlen: Er leistete dem deutschen König einen Treueid, Ungarn wurde tributpflichtig. Schwer zu deuten ist die Nachricht des Altai­cher Annalisten, daß die Ungarn von Heinrich deutsches Recht (scita Te­utonica) erbeten und erhalten hätten; Hermann von der Reichenau spricht dagegen von bayerischem Recht (lex Baioarica). Beide Quellen stützen sich jedenfalls gegenseitig: Die Übertragung deutschen Rechtes, mit dem vielleicht auch gewisse in der Gesetzgebung Stephans bereits - wie gezeigt - angelegte Tendenzen fortgeführt wurden, mußte die Abhängigkeit Un­garns vom Reich noch verstärken. Bezeichnenderweise wurde der Usurpa­tor Aba durch ein Gericht abgeurteilt, das aus Deutschen und Ungarn zu­sammengesetzt war. 85

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