Gizella és kora (Veszprémi Múzeumi Konferenciák 4. 1993)
László Solymosi: Gesellschaftstruktur zur Zeit des Königs István des Heiligen
Die Tatsache, daß der liber in gewissen Fällen seine Freiheit verlieren, der servus dagegen die Freiheit erringen konnte, hat die Starrheit der bipolaren Gesellschaft etwas gelockert. Es gab eine gewisse gesellschaftliche Mobilität; durch die Emiederung der Freien, bzw. Erhöhung der Diener kam auch rechtlich eine Bewegung und Mobilität zwischen den zwei abgesonderten Gesellschaftschichten zur Geltung. Diese Mobilität wurde auch durch die gewisse seltene Gelegenheit gefördert, als man einen Diener an die Spitze einer Burg oder eines Hofes stellte. Ein solcher Diener bekam und versah eingentlich eine Aufgabe, wodurch er zur Freie sprachung würdig wurde, was dann zufolge hatte, daß man denjenigen auch rechtmäßig als Freien anerkannt hatte. Es wäre schwer zu bestimmen, welche von den zwei gegensätzlichen (servus - liber, bzw. liber - servus) gesellschaftlichen Erscheinungen häufiger und stärker war. Wahrscheinlich hat man eher Diener freigesprochen, als umgekehrt. Sicher ist jedoch, daß das Freisprechen der Diener - im Gegensatz zur anderen Änderung - über mehrere Motivationen verfügte. Die Befreiung der Diener war im Sinne der christlichen Auffassung eine Barmherzigkeit (misericordia) und mit Ausübung gewisser Tugende verbunden. Neben der rechtlichen Gliederung der Gesellschaft, haben auch die funktionellen Ansichten gewisse Spuren in der Gesetzgebung von István dem Heiligen hinterlassen. Aber dies war nicht die Theorie der drei „Stände", sondern hier kam die alte Auffassung der Gesetze zur Geltung, die die Gesellschaft auf Kleriker und Laien teilte, so in den einigen Paragraphen des ersten Dekretums (2 4.). Das weitere Bestehen der alten aber noch nicht ungültigen Auffassung im Gegensatz zu den modernen Ansichten kam davon, daß diese Paragraphen aus viel früheren Quellen stammten: aus den Beschlüssen der Mainzer Synode vom Jahre 847., d.h. sie gelangten aus den in ganz Europa verbreiteten Pseudo-Isidorus-Sammlung des 9-ten Jahrhunderts fast wort-wörtlich unter die Beschlüsse der übrigens selbständigen ungarischen Gesetzgebung. Dagegen kam in den „Mahnungen" schon die neue Gesellschaftsauffassung zur Geltung. König István der Heilige hat in den „Mahnungen" vor seinen Sohn, den zukünftigen Herrscher als eine zu verwirklichende Aufgabe das Aufrechterhalten des idealen Verhältnisses zwischen der königlichen Würde (regalis dignitas) und der kirchlichen, bzw. der weltlichen Sphäre gestellt. In diesem Verhältnissystem kamen in ihrer funktionellen Rolle zwei „Stände" zu Wort: nicht in allgemeinem die Betenden, die Kleriker, sondern der „Stand" der Oberpriester (ordo pontificum) und der der Kämpfenden (expugnatores). Das Beten der ersten (illorum precacio), und das Kriegführen der letzteren waren für den Herrscher unentbehrlich. Nach den „Mahnungen" ist, nach dem Glauben und der Kirche, das Oberpriestertum der dritte Schutzfaktor des Königs. „Der Stand der Ober64