Gizella és kora (Veszprémi Múzeumi Konferenciák 4. 1993)

László Solymosi: Gesellschaftstruktur zur Zeit des Königs István des Heiligen

durch eine dreifache ersetzt, d.h. präzisiert: die erste Gruppe wurde auf die Schichten der Gespane (comes) und Soldaten (miles) geteilt (1/15., 35.). Die Schichte der comes, der miles und vulgaris wurde aufgrunde bedeuten­der gesellschaftlich-finanzieller Unterschiede voneinander getrennt. Im Falle eines Frauenmordes hat der cornes mit 50 Jungochsen, der miles (der reichere Mensch) mit 10, der vulgaris jedoch mit 5 Jungochsen die Ver­wandschaft der Gemahlin versöhnt (1/15.). Unter dem Dienervolk gab es keine Vermögensunterschiede. Der Diener konnte kaum 5 Jungochsen haben, um seine Nase und Ohren abzukaufen (11/16.). Die Gesetzgeber werden wahrscheinlich dem Herren des versünde­ten Dieners die Möglichkeit gegeben haben, ihn zu erlösen. Aufgrund ihrer Funktionen jedoch gab es auch unter ihnen einen gewissen Unterschied und eine Rangordnung. Die Lage des Dieners, der in der Burg oder am Hof diente (11/16.), war ganz anders als die der Anderen. Die Gesellschaft bestand nicht aus isolierten Individien oder aus einer gesichtslosen Masse, unter den Menschen gab es verschiedene Abhängig­keitsverhältnisse und Verbindungssysteme. Meist entscheidend war das Verhältnis zwischen dem Herren und Diener (senior-servus, bzw. dominus­servus), dem Herren und Soldaten (1/20-21., 23., 28-29., II/3-5., 17.), vom anderen Gesichtspunkt, in anderer Verfassung: zwischen dem König-Sol­daten und dem König - Oiener (1/7.), dem Gespan - dem Soldaten (1/35., II/9., 17.). Den qualitativen Unterschied zwischen diesen Verhältnissen kann man gut entnehmen, der Diener durfte keine Klage gegen seinen Her­ren erheben, er durfte nicht gegen ihn Zeugnis ablegen (1/20.), der Diener durfte ohne des Wissens seines Herren nicht freigesprochen oder geheiratet werden (1/21., 29.). Dagegen der Soldat durfte - prinzipiell - gegen Urteil seines Gespans beim König Berufung einlegen (II/9.), seinen Herren ver­lassen und mit einem anderen ein neues Bündnis anknüpfen (1/23.). Ausser der persönlichen Abhängigkeit, die die ganze Gesellschaft durchwoben hat­te, gab es auch institutielle Verbundenheiten. Der das ganze Land umspan­nende königliche Besitzbestand gliederte sich in zahlreiche Burgorganisati­onen und Hoforganisationen. Die ersten haben vor allem Militär-, die letz­teren Produktionsaufgaben versehen. Zu den ersten gehörte die Burgein­wohnerschaft (civis), zu den anderen die Hofleute (1/8., 11/16., 21.). Die Freiheit hatte in der Gesellschaft einen hohen Wert: „Es ist dem Gotte würdig und für die Menschen sehr gut, wenn jeder einzelne Mensch in Freiheit sein Leben verbringt." Deshalb verbot die Gesetzgebung, daß die Gespane oder Soldaten einen freien Menschen im Dienste halten oder ihn zwingen, ihnen zu dienen und wenn das jedoch geschehen ist, so konn­te dieser aufgrund eines königlichen Urteils seinen ursprünglichen Stand zurückgewinnen (1/22.). Doch die Freiheit konnte man auf gesetzlichem Wege auch verlieren. Der freie Mensch riskierte seine Freiheit in drei Fäl­62

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