Gizella és kora (Veszprémi Múzeumi Konferenciák 4. 1993)

László Solymosi: Gesellschaftstruktur zur Zeit des Königs István des Heiligen

des Königs István verblieben uns in Umschreibungen, Duplikaten ein grie­chisch und neun lateinisch verfasste Urkundtexte, die man im Namen des Königs geschrieben hatte. Von den 10 Urkunden erwies sich als zweifellos authentisch nur die Gründungsurkunde des Nonneklosters in Veszprém­völgy, die in griechischer Sprache verfasst wurde. Von den lateinisch Ver­fassten haben die Forscher sechs Urkunden - die aus Pécs várad (1015), aus Zalavár (1019, 1024), und die Urkunden der Benediktiner Abteien in Ba­konybél (1037), sowie die Urkunden aus Ravenna und Nyitra - für spätere Fälschungen erklärt, drei jedoch konnte man als interpolierte Variationen der originalen Urkunde annehmen. Die Gründungsurkunde der Benedikti­ner Abtei in Pannonhalma mit dem Datum 1001 enthält die meisten Ergän­zungen. Die Gründungsurkunde des Pécser (Fünfkirchen) Bistums vom Jahre 1009 scheint weniger verändert zu sein, während die Urkunde aus dem Jahre 1009 über die Grundbesitze des Veszpremer Bischoftums und der Grenze der Diözese wurde nur in solch geringem Maße verändert, daß sie fast in Ganzem als authentisch betrachtet werden kann. Die wertvollen, aber verhältnismäßig wenige authentischen Quellen sind - auch ohne jeden Versuch, sie zu erweitern, d.h. ohne Einbeziehung von oft zweifelhaften Analogien, Ortsnamen und späteren Urkunden - völlig geeignet zur Darstellung der Gesellschaft zur Zeit István des Heiligen. Hei­liger István, der mit den vom Kaiser verliehenen Krönungsinsignien zum König geweiht worden ist, wurde Träger der königlichen und kirchenregie­renden Würde, der Verteidiger des Christentums (defensor Christianitatis) (Paragraph 1/13), der einerseits für des Einhalten der göttlichen Gesetze, anderseits - wie es im Prolog des ersten Dekretums stand - das Land regie­rend durch Gottes Gnaden dem Volke weltliche Gesetze vorgeschrieben hatte, damit es in Ehre und Frieden lebe. Die aus 35, bzw. 21 Paragraphen bestehenden zwei Gesetzbücher sind durch rechtliche Anschauung gekennzeichnet, ohne daß sie autokratisch gewirkt hätten. Diese Auffassung war dem Ungarntum nicht fremd, man mußte ihm diese rechtliche Gliederung der Gesellschaft nicht aufzwingen. Das Ungarntum lernte schon vor der Landesnahme das Sklavensystem ken­nen. Laut des Wissenschaftlers aus Bokhara, Dzsajhani haben die Ungarn um die Jahren 870 in den Kriegszügen gegen die Slawen viele Sklaven ge­fangen, die sie dann im Hafen von Kertsch am Schwarzen Meer auf den Märkten den byzantinischen Kaufleuten verkauften. Im Laufe der Landes­nahme und in den damals geführten Kriegszügen haben sie zahlreiche Sklaven gefangengenommen und paralell mit der Entstehung der Autokra­tie der Árpádén im Laufe des 10-ten und Anfang des 11-ten Jahrunderts wurden die Besiegten zu Untertanen der Árpádén. Die Gesellschaft zur Zeit des István des Heiligen bestand aus Freien und aus Dienern. Liber und servus: Freier und Diener-Sklave - es gab nur diese 60

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