Nagy-L István szerk.: Pápai Múzeumi Értesítő 11. (Pápa, 2006)

Haderő és hadviselés 1809-ben - ÓDOR IMRE: A magyar nemesi felkelés 1809-ben

IMRE ÓDOR DIE INSURREKTION VON UNGARN IM JAHR 1809 Die Landesversammlung im Jahre 1808 wurde von dem Herrscher Franz I. mit der Absicht einberufen, die Streitkräfte und dadurch den Adelsaufstand für den kommenden Krieg zu mobilisieren. Die Annahme des neuen Aufstandsgesetzes ( 1808:2,3.tc) war der Erfolg dieser Bestrebung. Das Gesetz legte die Aufstandspflicht genauer und ausführlicher als je zuvor fest. (Diese Verordnung rechnet mit der Aufstellung einer Aufstandsarmee von etwa 50 000 Adeligen. Wir werden aber sehen, daß dieses Prinzip nicht verwirklicht werden konnte, in der Wirklichkeit konnten nur 38000 Adelige im Kampf eingesetzt werden.) Das Gesetz hat das Zusammenschreiben der Adeligen, die Heerschau, die Ausrüstung der Aufständischen, die Kommandantur, die Übungen und auch die Disziplinregeln vorgeschrieben. Die Organisation des Aufstandes, die Mehrheit der oben erwähnten Tätigkeiten, wie die Beschaffung der Kosten und Lebensmitteln, wurden in Komitatsrahmen geregelt. Die Landesversammlung hat über die Ausrüstung und über die Armeekasse nur Anweisungen gegeben, die Details wurden von dem Palatin, dem Oberbefehlshaber des Aufstandes und dem ihm untergeordneten Munizipium ausgearbeitet. Die rückständigen Verhältnisse der Wirtschaft, die ständige Bedrohtheit, der auch schon früher registrierte Mangel an Ausrüstung, sowie die Finanzierungsfragen versprachen nicht viel Gutes. Die Konskription der Adeligen erfolgte aber in den meisten Komitaten des Landes schon in den ersten zwei Monaten des Jahres 1809. Die Ergebnisse der Konskription (wichtige Quellen bei der Forschung der adeligen Gesellschaft, sie informieren auch über die Vermögensdifferenzierung) zeigten, daß die Vermögensverhältnisse des -im europäischen Durchschnitt -vielköpfigen ungarischen Adels weder das Verlassen ihrer Gutshöfe, noch das Finanzieren des eigenen Dienstes ermöglichen. In der aufgestellten Armee dienten nur 191 Adelige, deren Jahreseinnahmen über 3000 Forint lagen, 173 hatten die Einnahmen zwischen 2000 und 3000 Forint und 864 Personen, die dem Gesetz entsprechend als Reiter einrücken mussten, hatten nur 1000­2000 Forint. Über eine Einnahme um 1000 Forint verfügten 1552 Adeligen, sie dienten als Infanteristen.

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