Nagy-L István szerk.: Pápai Múzeumi Értesítő 11. (Pápa, 2006)

Az 1809-es hadjárat Magyarországon - LENKEFI FERENC: Francia hadifoglyok Magyarországon 1809-ben

mehr als 2000 französischen Verletzten, die nach der Raaber Schlacht nach Pápa geliefert wurden, dem Adjutant von General Narbonne übergeben worden, was er nach Raab mitgebracht habe. 18 Barnabas Waibel, der Apothekenprovisor des Klosters der Barmherzigen Brüder in Pápa, legte eine Aufnahme von den benutzen Medikamenten ein. Diese Medikamente wurden zwischen 18-sten Juni und 27-sten Juli bei den französischen und heimischen, kranken oder verletzen Soldaten benutzt. Es ist nicht erstaunlich, dass diese Kosten zu der - den Franzosen gebenden - Vergütung zugerechnet wurden. 19 Auf Narbonne zurückkehrend ist es gemeinkundig, dass er als Befehlshaber der Stadt und der besetzten ungarischen Gebieten den Raaber Besuch von Napoleon am 31-sten August vorbereitete. Aber es ist weniger gemeinkundig, dass er mit Intendant Broglie vor dem Auszug der französischen Truppen, am Ende Oktober unter diskreter Beobachtung Pest-Ofen besuchte. 20 Der Vollständigkeit halber muss ich die Lebensumstände der Kriegsgefangenen erörtern. Bei der Versorgung war das ein unwidersprochenes Prinzip, dass der Offiziersstand seinem Rang angemessene Gebühr bekam, aber der ungarischen Infanterie-Friedensgebühr der kaiserlichen-königlichen Armee angemessen. 21 Die Offiziere mussten für alles bezahlen, die in Naturalbezüge sind auch inbegriffen. 22 Die Löhnung des Mannschaftsstandes wäre für ihre Lebensunterhalte nicht ausreichend gewesen. Sowohl die Versorgung- und Heilbehandlungskosten, als auch die Bewohnbar­und Bewachtbarmachung ihrer Aufenthaltsorte belasteten das Ärar. Der genaue Nachweis enthielt die Sterbeurkunden und die eventuell in ihrer Begleitung stehenden Angehörigen auch. Diese Aufnahmen gingen großenteils verloren, bestimmte Ergänzung leisten aber die einige Personen betreffenden Ansuchen der Ranzionierungskomission. Der Briefwechsel der Gefangenen war mit dem Einsichtsrecht des Hofkriegsrates und des betroffenen Generalkommandos zulässig. Alle Schreiben, Sendungen, Geldüberweisungen mussten ausnahmslos genehmigt werden. Nachdem die Franzosen in den Internierungsorten angekommen waren, sorgten die örtlichen Kommanden für die Unterbringung, Bewachung und Versorgung. Die Offizieren wurden anderswo untergebracht, als die Mannschaft, Ausnahme bildeten die Offiziersdiener oder das gefangene Wartepersonal. Die Aussonderungsabsicht war dort größer, wo sich die Gelegenheit zur Kontaktaufnahme mit der örtlichen Bevölkerung darbot. Die Leute und die Unteroffiziere wurden innerhalb der Burgen in bewohnbar gemachten Kasematten, anderswo in Kasernen oder ehemaligen kirchlichen Gebäuden der Kirche massenweise untergebracht. Ihre Bettstellen waren Stroh oder Strohsack, die Offiziere hatten auf eine normale Bettgelegenheit mit Bettwäsche Anrecht, die sie gegen Ersatz bekamen. Mit der Anwendung eines Gastwirtes oder Marquetänders wurde nicht nur die Speise, sondern auch der Wein gesichert, was oft zu Débauche führte. Gewaltzwang durfte nicht angestellt werden, die schwerste Strafe war der Arrest, die Entziehung der Löhnung und die Verlagerung. In Disziplin und Strafsachen wurde nach den heimischen Kriegsanwesungen gehandelt. Zur Institutionalarbeit, also zur 18 H.K.R. 1810. G. 4304. 19 H.K.R. 1813. L. 3625. 20 H.K.R. Präsidiale 1809-10-11 21 H.K.R. 1813. L. 2659. 22 H.K.R. 1813. L. 2864.

Next

/
Thumbnails
Contents