K. Palágyi Sylvia szerk.: Balácai Közlemények 2004/8. (Veszprém, 2004)

ALFÖLDY, GÉZA: Die Inschriften des Hügelgrabes von Baláca - A balacai halomsír feliratai

Deutung des Fragmentes G 7 durch Fitz: angeblich Teil der hiesigen Inschrift IV mit dem Text [Ijun(iae) A[—J. Diese durch nichts gestützte Interpretation entfällt auch deshalb, weil in den Altarinschriften höchstens der gängige Name Claudius manchmal abgekürzt erscheint (siehe die Inschrift V, ähnlich einmal vielleicht auch in der Inschrift VII). Die in Baláca nicht ähnlich selbstverständlich bekannten Gentilnamen der angeheirateten Frauen waren dagegen offensichtlich immer voll ausgeschrieben (siehe die Texte IX-XI). Nach dem Beispiel der Inschrift I liegt hier die Ergänzung /— mjun(icipii) Afel(ii) Carn(unti)] sehr nahe. 28 Die beiden zuletzt erwähnten Bruchstücke gehören mit hoher Wahrscheinlichkeit zusammen: Die Höhe der Buchstaben ist die gleiche, und beide Fragmente wurden an der gleichen Stelle gefunden. Man könnte erwägen, dass in diesem Fall ähnlich wie in der Inschrift I von einem Mann die Rede war, der zu den Würdenträgern des Municipium Carnuntum gehörte. Somit läßt sich die Rekonstruktion defc(urioni) mjun(icipii) A[el(ii) Carn(unti)] vertreten. Mit diesem Text ist die 3. Zeile unserer Inschrift ausgefüllt. Für die Zuweisung dieses Textteiles kämen grundsätzlich die Inschriften II-IV und VI der Tiberii Claudii in Frage (die Inschrift V entfällt, da dort die Buchstaben der unteren Zeilen größer sind als hier). Zumindest die Hauptfragmente der meisten dieser Inschriften gelangten jedoch nicht in der Nähe der Stelle zum Vorschein, wo die Bruchstücke G 6 und 7 aufgefunden wurden. Dagegen kam das oben behandelte Fragment G 5 ganz in der Nähe dieser Stelle ans Tageslicht. So ist es zumindest plau­sibel, dass alle diese Bruchstücke zum Altar III gehören. Das Fragment G 8 wurde von Fitz in diese von ihm auf sechs Zeilen rekonstruierte Inschrift so eingesetzt, dass VO dort am Ende der 2. Zeile stehen sollte; er ergänzte den Rangtitel [d]uol[viro] . Seine gesamte Rekonstruktion scheitert daran, dass er das untere Profil unberücksichtigt ließ. Aus dem Befund geht hervor, dass die Buchstaben VO zur vorletzten Zeile gehören müssen (so richtig schon Ertel). Nicht zu teilen ist auch die von Fitz vertretene Annahme, wonach der Verstorbene den angeblichen Duumvirat in der mittelitalischen Stadt Urbs Salvia bekleidet habe (siehe dazu unter G 46). Zudem wäre die übliche Form der von Fitz postulierten Amtsbezeichnung nicht duovir, sondern Hvir. Die Endung f—Jvo gehört anscheinend zu einem Dativ der 2. Deklination. An einen Personennamen wie z. B. [Flajvo ist hier kaum zu denken, da der im Dativ zu erwartende Name des Verstorbenen am Anfang des Textes zu plazieren wäre. Viel plausibler wäre die Ergänzung [— ajvo. Genannt worden sein müsste davor ein Enkel des Verstorbenen, dessen Nomenklatur auf die Zeilen 4-5 verteilt gewesen zu sein scheint. In der letzten, wohl stark eingerückten letzten Zeile dürfte eine abgekürzte Schlussformel gestanden haben. Die von Fitz vorgeschlagene Zuordnung des zuletzt erwähnten Fragmentes zur Altarinschrift III ist recht plausibel. In der Nähe seiner Fundstelle kamen sonst vor allem Fragmente der Altäre I und II zutage. Zum Altar I kann aber dieses Stück nicht gehören: Seine erhaltenen Buchstaben sind höher als die in der 4. Zeile der Inschrift auf dem Altar I, die diesem Schlussteil vorausgehen müssten; auch die Zeilenabstände passen nicht zueinander. Der Altar II dürfte, wenn der Schlussteil seiner Inschrift hier richtig rekonstruiert wurde, ebenfalls außer Acht gelassen werden. Im Falle der übri-

Next

/
Thumbnails
Contents