Savaria - A Vas Megyei Múzeumok értesítője 9-10. (1975-1976) (Szombathely, 1980)

Helytörténet - Söptei István: Sárvár mezőváros tanácsának tevékenysége 1845–1846. évben

DIE TÄTIGKEIT DES RATS DES MARKTFLECKENS SÁRVÁR IN DEN JAHREN 1845—1846 (Quellenanalyse) ISTVÁN SÖPTEI Die Darstellung und Wertung der Arbeit des gewählten Rats eines Marktfleckens ist keine leichte Aufgabe. Besonders dann, wenn unsere Geschichtsschreibung diesbezüglich — im allge­meinen hinsichtlich der Darstellung des Lebens in den Marktflecken — noch vieles zu leisten hat. Dass wir das Entfalten dieses überhaupt nicht einfachen Themas auf uns nehmen, kommt haupt­sächlich davon, dass uns die „Aufzeichnung der Beschlüsse des Rats der Stadt Sárvár" über die angegebene Zeitspanne, die die Geschäftsführungsarbeit beinahe eines vollständigen Jahres ent­hält, zur Verfügung steht. Wir sind der Meinung, dass die in 74 Sitzungen des Rats behandelten 143 Angelegenheiten unbedingt einen Einblick in die Arbeit des Rats des Marktfleckens gewährlei­sten und es ermöglichen, das rege Leben eines Marktfleckens im Komitat Vas im Reformzeitalter , dicht vor dem Freiheitskrieg 1848 anhand der Beschlussaufzeichnungen zu beleuchten. Die aus 1328 stammenden und im Laufe der Jahrhunderte immer wieder erneuerten Privile­gien sicherten der Stadt einen gewissen Schutz vor den Machthabereien der Grundherren, ob­wohl es bereits in der Zeit der Familie Nádasdy, von 1571 an, versucht worden war, diese Vor­rechte zu verkürzen. Die Zwistigkeiten und Streitigkeiten dauerten bis zur Grundzusammenle­gung des Jahres 1856. Der Kampf von Sárvár gegen die Feudalherren war erfolgsam, und es hat seinen Status als Marktflecken auch in diesen schweren Zeiten bewahrt, der die selbständige, vom Grundherrn unabhängige Leitung der Siedlung sicherte. Im bearbeiteten Dokument kann man wichtige Angaben hinsichtlich des strukturellen Aufbaus des Rats finden. Der Rat des Marktfleckens, sowie die Vertretungskörperschaft von 32 Mitglie­dern wurden von der Versammlung der Bürger gewählt. Die Stadtversammlung war zuständig, in allen Angelegenheiten von öffentlichem Belang eine Entscheidung zu treffen, Im Fall der Wahl von neuen Magistraten, das Schicksal der im Besitz des Gemeinwesens befindlichen Immobilien betreffend, in Sachen der Stadtregelung und des Strassenbaus, in den umstrittenen Fragen zwi­schen Herrschaftsgut und Stadt, sowie im Fall des Verpachtens und des Verkaufs von Gütern, die die Einnahmen der Stadt erhöhen könnten. Die Versammlung der Bürger war auch befugt, die gewählten Magistrate abzuberufen. Der gewählte Rat des Marktfleckens von 12 Mitgliedern stand in seiner Tätigkeit unter der Leitung des Bürgermeisters. Im Behinderungsfalle hat man unter der Leitung seines Stellvertre­ters entschieden. Die Aufgabe des von den Ratsmitgliedern gewählten Perzeptors war, die könig­lichen Steuern einzutreiben. Die Administration der Arbeit des Rats wurde vom Notar, vom Protokollführer versehen. Die Räte waren zugleich Kommissare der Zünfte. Die Arbeit des Rats wurde von den Stadtgehilfen weiterverwirklicht. Über ihr Anstellen und ihre Dotation entschied der gewählte Rat. In den Etscheidungsaufzeichnungen werden ein Leut­nant, ein Heiducke und Korporale erwähnt, die bei der Ausführung der Exekutivmacht halfen. Der Rat nahm auch die Wald- und Flurhüter, den Ochsen- und den Kuhhirten auf, die die Güter der Bürger des Marktfleckens überwachten. Die Tätigkeit der Räte war äusserst vielseitig. Ein Fremder durfte sich nur mit der Genehmi­gung des Rats niederlassen, bei dem Vorzeigen eines Ausweises über sein Benehmen und nach dem Entrichten der Niederlassungsgebühr. Das galt für den Lehnbauern, den Bürger, den Zunft­gesellen nach den Wanderjahren und den Kaufmann gleicherweise. Die Zustimmung des Rats war auch bei Grundstück-, Haus- und Flurverkauf notwendig. Sie entschieden über den Bau von neuen Strassen und in Fragen der Stadtregelung. Gegen die Pflicht­widrigen traten sie streng ein (die die Strassenausbesserung vernachlässigt, das Weideverbot ver­253

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