Savaria - A Vas Megyei Múzeumok értesítője 9-10. (1975-1976) (Szombathely, 1980)

Helytörténet - Söptei István: Sárvár mezőváros tanácsának tevékenysége 1845–1846. évben

letzt, im Wirtshaus gerauft, die Ruhe gebrochen haben usw.), und sie haben eine Geldstrafe oder Haft auferlegt oder die Person der Stadt verwiesen. Die Räte richteten in Nachbarzwistigkeiten, in Angelegenheiten von Ehrenbeleidigung, von Privatwohnungsverletzung, von Schuld. Die Aufgabe des Rats war auch, das Waisengeld zu überwachen, für die verwaisten Kinder zu sorgen und ihre Lebensverhältnisse ständig zu beaufsichtigen. Der Rat gab Erlaubnis zum An­fang der Weinlese. Der Rat machte auch Vorschläge zur Schlichtung der Probleme zwischen Herrschaftsgut und Stadt. Der Rat und die Versammlung der Bürger haben über die Einnahmen der Stadt entschieden. Sie entschieden über die Niederlassungsgebühr, über den Freilösungsbetrag von einer Funktion und über eventuelle Darlehen. Die Entscheidungsaufzeichnungen ermöglichen, die Einnahmequellen der Stadt zu überblicken. Die Einnahmen wurden durch die von den Verurteilten, den die Vorschriften und Verbote über­tretenden entrichteten Strafgelder (1—4 Forint), durch den Verkauf von gewissen Gütern der Stadt (Grundstück zum Hausbau, Holz aus den Wäldern der Stadt, Galläpfel und freigewachse­ne Früchte usw.), Sondergebühr bei der Niederlassung jüdischer Kaufleute und die Taxe beim Eröffnen eines Geschäfts gewonnen. Von sehr hoher Bedeutung waren das Ausschanksrecht für vier Monate, die Pachtzinse der städtischen Mühlen und sonstiger Gebäude. Eine wichtige Aufgabe des Rats bildeten die Überwachung und Leitung des Zunfthandwerks. Die Rudimente des Zunfthandwerks reichen in Sárvár ins 15. Jahrhundert zurück. Die Haushal­te der Handwerktreibenden machen 35—40% der Gesamtzahl im Jahre 1744 aus. Für die Jahre 1845—46 verfügen wir über keine genauen Angaben über die Zahl der Handwerktreibenden, aber aufgrund der Aufzeichnungen ist es festzustellen, dass es Grobschneider, Zimmerleute, Stie­felmacher, Knopfmacher , Schlosser zunftmässig organisiert gab, und die Namen von mehr als vier­zig Meistern bekannt sind, unter ihnen, neben Vertretern der erwähnten Zweige, Schuhmacher, Dreher, je einen Seiler, Uhrmacher, Metzger, Bäcker, Lebzelter, Müller usw. ; so liefert uns diese Zusammenstellung sehr wichtige Beiträge zur Beziehung von Rat und Zünfte und zur damaligen Lage des Zunfthandwerks von Sárvár. Der Rat wirkte hinsichtlich des Zunftlebens vielfach mitbestimmend ein. Zur Niederlassung eines neuen Meisters oder Gesellen war die Erlaubnis des Rats nötig. Der Rat beaufsichtigte die Reinheit des Privatlebens der Handwerker, entschied über die Marktordnung, kontrollierte die Einhaltung der behördlichen Preisfestsetzungen. In den problematischen Fragen der Meisterar­beiten entschieden auch die Ratsherren. Der Rat entschied in den Streitfragen der Handwerker untereinander oder mit den Kunden. Der Rat vertritt die Interessen der Zünfte, als er gegen die Pfuscher streng auftrat (schwere Geldstrafen, Konfiszieren der Werkzeuge usw.). Im Sinne der Zunftverordnungen der Jahre 1805 und 1813 beaufsichtigten die aus den Reihen der Ratsherren delegierten Kommissare die Tätigkeit der Zünfte. Die Zunftkommissare entschieden in den Streitfragen zwischen Meister und Geselle. Die Zunft durfte in Abwesenheit oder ohne das Befragen des Kommissars keine Entscheidung tref­fen, keine Strafe auferlegen. Die Aufzeichnungen beweisen es, dass gegen die Aufsicht auch in Sárvár Schritte getan waren. Die Satzungsaufzeichnungen liefern auch hinsichtlich des Mühlenwesens von Sárvár und der 1828 errichteten Ziegelfabrik wichtige Angaben. Die Organisierung und Überwachung des Handelsnetzes war auch eine Ratsaufgabe. Die Er­höhung der Einwohnerzahl der Stadt, ihre einquartierungs-militärische Bedeutung in jenen Zeiten, ihre geographische Lage (Handelsstrasse Richtung Wien) stellte die im Handel Tätigen vor hohe Aufgaben. Daher kommt es, dass der Rat die Niederlassung jüdischer Kaufleute im all­gemeinen erlaubte. Der Rat war auch in allen Streitfragen des Handelslebens zuständig. 254

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