Savaria - A Vas Megyei Múzeumok értesítője 5-6. (1971-1972) (Szombathely, 1975)
Néprajz - Bárdosi János: Rovásfák mint perdöntő bizonyítékok
Was die aus dem dritten Brennen abtransportierte Ziegelmenge betrifft, hat Herr Jósef Hetyey durch seine Fuhrleute die im Frozess vorzuzeigenden Anweisungen zur Ziegelei gesandt, — diese Anweisungen enthalten insgesamt 27 200 St. Ziegel, da aiber aus dem dritten Brennen für Herrn Hetyey diese Menge nicht herausgekommen war, so hait mein Aufseher in der Ziegelei János Pék um 950 St. Wieniger, also nur 26 250 St, den Fuhrleuten übergeben, •— Herr Hetyey hat also ,mir zum Bau seines Hauses insgesamt 42 250 St. Ziegel abtransportieren lassen, da aber der Vereinbarung nach der Preis von tausend Stück 7 Ft 50 kr o. é. ist, so macht der Gesamtpreis der Herrn Jósef Hetyey übergebenen 42 250 Ziegel 316 Ft 87 kr o. é. aus; aus dieser Summe hat mir Herr Heityey bisher nur 20 Ft gezahlt, so ist er für die von mir abtransportierten Ziegelmenge im Wert von 296 Ft 87 V 2 kr o. é. schuldig. Da Herr Jósef Hetyey auf meine wiederholten freundschaftlichen Aufforderungen seine obige Schuld zur Zeit noch nicht albgetragen hat, da weiterhin auch ich gerichtlich zum Zahlen verpfhöhtet bin, flehe ich also untertänig : sei der Löbliche Stadtgeriohtshof gnädig, Herrn Jósef Hetyey durah einen ordentlichen wörtlichen Ziviiprozess zum Bezahlen innerhalb von 15 Tagen meiner obigen Kapitalforderung von 296 Ft 87 'kr o. é und deren seit Prozessbeginn fälliger seohsprozentigen Zinsen, sowie der verursachten und seinerzeit zu bezeigenden Gerichtsgebühren unter Androhung einer Zwangsvollstreckung zu zwingen. — Mit Hodhachtung bleibend ein untertäniger Diener des Löblichen Stadtgerichtshofs Ferenez Pék hiesiger Hausbesitzer" So hat seinen Anfang genommen der Kerbhölzerprozess, der, aufgrund der Entscheidung der Zivilgerichtshof Sitzung vom 27. Juli 1866, mit der Verhandlung, später mit dem Verhör der Zeugen, der Fuhrleute, weitergeführt wurde. Der Verteidiger des Geklagten hat nur die um 300 St. verminderte, aus dem dritten Brennen stammende und aufgrund von schriftlichen Anweisungen abtransportierte Ziegelquantität anerkannt, deren Preis — wier er es mit Nachdruck sagte — der Geklagte — abgesehen von den Geriohtsikosten — jederzeit zu bezahlen bereit ist, die aus dem zweiten Brennen stammende und aufgrund. von Kerbhölzern abtransportierte Ziegelmenge aber überhaupt nicht erwähnt. Teils aus dein Beweisführungen des Klägers im Verhandlungsprotokoll, teils aus den auf die Pragenpunkte des Zeugenverhörs gegebenen Antworten ist zu sehen, dass die Kerbzeichen in die aneinandergelegte Zwillingskerbhölzer in Anwesenheit der Fuhrleute in der Ziegelei durch János Pék, Beauftragten und Bruder des Klägers eingeschnitten wurden, der auf sie die übergebene und abtransportierte Ziegelmenge aufgetragen hat. Weiterhin, dass der eine Teil der Zwillingskerbhölzer — der Kerbkopf — in der Ziegelei bei János Pék geblieben war, und der andere Teil — der Kerbstiel — durch die Fuhrleute zu József Hetyey gekommen war, weil er ihnen den Fuhrlohn aufgrund dieser bezahlt hat. József Hetyey und sein Verteidiger haben deren Existenz darum verschwiegen, weil das Aufzeigen dieser Bestätigungen den Prozess sofort gegen sie entschieden hätte. Durch deren Verschweigen halben sie auf den für sie vorteilhaften Ausgang des Prozesses gehofft. Im Falle von kleinerer Quantitätsdifferenz hätten sie mit diesen Kerbholzstielen selbstverständlich auch die Behauptung des Klägers widerlegen können, sie haben aber die ganze aufgrund von Kerbhölzern abtransportierte Ziegeltmeinge entschlossen in Abrede gestellt, wodurch sie be322