Savaria - A Vas Megyei Múzeumok értesítője 3. (Szombathely, 1965)

Gerhard Schrot: Die historische Stellung der Glebae Adscriptio des Kaisers Constantin vom Jahre 332 U.Z.

In diesem kurzen Überblick kann ich keine umfassende oder gar vollständige Geschich­te des römischen Kolonats geben, ich möchte mich auf die Darlegung folgender theore­tischer Fragen orientieren, die unmittelbaren Bezug auf die glebae adscriptio des Kaisers Constantin nehmen : 1. Ermöglichen die Produktionsbedingungen und die sozialen Abhän­gigkeitsverhältnisse, denen die Kolonen unterworfen sind, eine relative Produktionssteige­rung und inwieweit kann man die glebae adscriptio des Constatin als einen Wendepunkt ansehen, der diese Entwicklung abschliesst? 2. Liefert die Geschichte selbst literarisch bezeugte Beispiele, die das Vorherrschen der Sklavenarbeit, also das Weiterbestehen des alten Grundwiderspruchs in der Dominatsepoche der römischen Geschichte beweisen? Bei einer Analyse dieser Fragen bleibt ausser Betracht der colonus in seiner ursprüng­lichen Bedeutung als agricola oder als is, qui agrum colit 12 . Uns beschäftigt hier nur derjenige colonus, qui fundum a domino locatum colit 13 , also der zunächst juristisch freie, aber sozialökonomisch abhängige Pächter einer Parzelle, der in einzelnen Fällen wie bekannt bereits im 1. Jh. v. u. Z. 14 auftritt, aber schon hundert Jahre später 15 zu einer allgemeinen Erscheinung geworden ist. Der Ort, an dem die neue Organisationsform des Grossgrundbesitzes, die Kleinpacht, in der materiellen Produktion Anwendung findet, ist das Latifundium, der Saltus, ist die Domäne, auf denen aber wie bisher die Sklaven mit der Produktion des Gutes aufs engste verwachsen sind und auch ihre Lage gegenüber der klassischen Zeit durch Vergünstigungen verschiedener Art erleichtert wurde 16 . Dieser Grossgrundbesitz gliederte sich meist in die villa, den Herrenhof, der in erster Linie von Sklaven bewirtschaftet wurde, und in die vici, die Ansiedlungen und Dörfer, die aus mehre­ren casae, aus allein stehenden Höfen bestanden, die in zunehmendem Masse in den Besitz von Parzellenpächtern kamen 17 . Der Kolonat entstand und entwickelte sich, als mit dem Anwachsen der Latifundien in der späten Republik die ausgedehnte Sklavenwirtschaft den Ruin der freien Bauern beschleunigte und als danach diese Entwicklung in der beginnen­den Prinzipatsepoche mit dem Rückgang der Sklavenzahlen und des Sklavenhandels zusammenfiel. So wurde in dieser Zeit eine neue Organisationsform des Grundbesitzes das wichtigste ökonomische Mittel, den spürbaren Mangel an Sklaven auszugleichen und ugleich eine wesentlich höhere P roduktivität der Arbeit in der Landwirtschaft zu erzielen. Dabei bestand das ökonomische Grundprinzip darin, dass der Eigentümer der Lati­fundien danach strebte, das ihm zufliessende Mehrprodukt, d. h. die Ausbeutung seiner Arbeitskräfte, sowie auch das Produktionsniveau zu stabilisieren, wenn nicht gar zu erhöhen. Dies konnte ihm jedoch nur dann gelingen, wenn er den unmittelbaren Produ­zenten, den Sklaven und neuerdings den Kolonen, an seiner Arbeit interessierte. L herrschenden Klasse der sich feudalisierenden Grossgrundbesitzer. Neuerdings im Gegensatz dazu die Meinung des sich erhaltenden Grundwiderspruchs bei M. I. Sjusjumow, Besonderheiten der Entstehung und Entwicklung des Feudalismus in Byzanz (russ.), Visantiskij Vremenik 1960 und I. E. Golobatschow, Die Kolonatsverhältnisse im römischen Afrika im 2. Jh. u. Z. (russ.), VDI 1/1961. 12 Cato agr. 1,2; Cic. de or. 2, 287; Ov. fast. 2, 646 u. 4, 692. 13 Cod. Just. 5, 62, 8. 14 Cic. Caec. 94. 15 Colum. rust. 1, 7, 3. Plin. nat. 18, 7, 5. 16 Beispile in: Cod. Just. 5, 37, 22 und 11, 48 (47), 7. 17 Die Latifundien trugen, unabhängig von späreten Betsiz- oder Eigentumsveränderungen, den Namen des 1. Eigentümers und sind deshalb für die Namensforschung wichtig. Sie enthalten meist ein vom Gentilnamen des Eigentümers abgeleitetes Adjektiv, im italischen Sprachgebrauch mit der Endung -anus (z. B. fundus Bassianus, heute Bassano bei Vicenza), im keltischen Sprach­bereich mit der Endung -acus (z. B. fundus Flaviacus, heute Flavigny). In der sozialen Schichtung der Arbeitskräfte der Fundien schliessen wir aus CIL IX, 3651 (familia fundi Favilleniani) und CIL IX, 3675 (familia Tironianensis) auf Sklaven, während in CIL VIII, 11 735 (coloni fundi Var...) die Arbeitskräfte eindeutig als Kolonen erwähnt werden. 88

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