A Nyíregyházi Jósa András Múzeum évkönyve 2. - 1959 (Nyíregyháza, 1961)

Balogh István: Die Statuten des Komitats Szabolcs zur Massregelung der Hirten im XVIII. Jahrhundert

den Siedlungen entfernt verwendeten Zugtiere, auf den Feldern Stallungen, sowie auch Wohnhäuser oder Hütten für die Hirten gebaut. Diese hießen Feld-Unterkünfte („mezei szállás") ; in ihrer unmittelbarer Nähe wurde für den Winter bestimmte Futter — Heu und Stroh — aufgestapelt. So dienten die auf den Feldern errichteten Unterkünfte den Zwecken des Ackerbaus, während die dortigen Stallungen als Winterquartiere für die auf der Weide gehaltenen Tiere benützt wurden. Im XVIII. Jahrhundert waren diese, auf den Feldern eingerichteten Unterkünfte und Herbergen nicht ständig bewohnt ; im Sommer, zur Zeit der landwirtschaftlichen Arbeiten, hielten sich dort die draußen arbeitenden Taglöhner, im Winter aber die bei ihren Herden überwinternden Hirten auf. Auf der Puszta, in den neu eröffneten Schenken („csárda") wohnte dauernd nur eine ganz geringe Zahl von Personen. Die Lebensweise der Puszta-Bewohner, das Hirtenwesen und die ganze Art der damaligen Landwirtschaft bereitete im XVIII. Jahrhundert den Behörden ständig grosse Sorgen. Für die immer schlimmere Rechtsunsicher­heit und die stets häufigeren Diebstähle von Vieh, Pferden und anderen Tie­ren machten sowohl die örtlichen als auch die zentralen Behörden nicht nur die ständig auf der Puszta lebenden Hirten, sondern auch die gelegentliche Feldarbeit verrichtenden sog. „Betyárén" (Diebe) verantwortlich. Die Zahl der Hirten hatte eine recht stattliche Höhe erreicht : im Jahre 1796 wurden im Komitat Szabolcs 1904 Hirten registriert, was mit den Familienangehöri­gen zusammen etwa 7% der Gesamtbevölkerung ausmachte. Sehr beträcht­lich war zu jener Zeit auch schon die Zahl der landwirtschaftlichen Arbeiter. Hirten und Taglöhner entstammten der allerärmsten Schichte von Leibeige­nen ; sie standen ausserhalb jeder feudalen wirtschaftlichen und persönlichen Gebundenheit und waren nicht der Gewalt eines Gutsherrn unterstellt ; in­folgedessen genossen sie Freizügigkeit und konnten sich in Anbetracht des damaligen Verwaltungssystems jedweder Kontrolle entziehen. Die Diebstähle von Vieh, Pferden usw. vermehrte sich in der zweiten Hälfte des XVIII. Jahrhunderts im ganzen Lande, immer mehr und mehr, aber besonders in den Komitaten mit ausgedehnter Puszta. In diesen Ko­mitaten und in der Gegend des siebenbürgischen Mittelgebirges trieben zu jener Zeit die Diebe ihr Unwesen schon in organisierten, bewaffneten Banden. Im allgemeinen hielten die Behörden alle Hirten, wie auch die auf den Feldern arbeitenden Betyárén bei allen Diebstählen für mitschuldig, da Hirten und Betyárén die Tiere entweder selber wegtrieben, oder den Dieben für gestoh­lenes Vieh bei entfernt weidenden Herden Versteckplätze einräumten, oder gar gestohlene Tiere selber kauften und mit ihnen Handel trieben. Seit dem ersten Drittel des XVIII. Jahrhunderts wurden deshalb in man­chen Komitaten immer strengere Maßnahmen gegen Hirten, Betyárén, Schank­pächter, Viehhändler und Fleischhauer eingeführt. Im ganzen Lande wurde die Umgestaltung der auf den Feldern eingerichteten Unterkünfte in ge­schlossene Siedlungen begonnen und der ständige Aufenthalt in solchen Unter­künften wurde überhaupt verboten. Da jedoch aus wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Gründen weder die Art des Hirtenwesens, noch das gesamte System der Puszta-Wirt­schaft abgeändert werden konnten, sahen sich die Komitatsbehörden (u. a. auch jene des Komitats Szabolcs) zu einer Kompromißlösung gezwungen und versuchten den Reiseverkehr, besonders aber den Verkehr von Perso­110

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