Gecse Annabella et al. (szerk.): Tisicum - A Jász-Nagykun-Szolnok Megyei Múzeumok Évkönyve 18. (Szolnok, 2009)

Történelem - Barta János Ifj.: A parasztgazdaságok jószágai Zemplén megyében a XVIII. század utolsó harmadában

János Barta Die Viehe der Bauernwirtschaften im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts im Komitat Zemplén Das Urbarialpatent von Maria Theresia schloss die Einrei­hung der Bauern in die Kategorie für Leibeigene, Insaße und Hintersaße an die Größe der Ackererde (Ackerfeld, Garten, Wiese). Der Viehbestand der Bauernwirtschaften wurde aber völlig außer Acht gelassen. Die charakteristischesten Eigenartigkeiten der Viehhaltung der Bauern können zwar durch die bäuerlichen Aussagen bei der Umfrage mit den s. g. neun Fragepunkten vor dem Urbarialpatent kennen gelernt werden, aber diese Umfrage gibt auf die Zahl der Viehe be­ziehend auch keine Antwort. Diese Daten wurden erst durch die im 18. Jahrhundert immer regelmäßiger geführten s. g. „dicalis” (Tadelsteuer-) Zusammenschreibungen bekannt gemacht. Die Verzeichnisse bestätigen, dass in den Leibei- genenhaushälten im Komitat die zum Ackerfelderanbau un­entbehrlichen Ochsen in größter Zahl gehalten wurden. Die Untersaßen, die ein volles Grundstück hatten, verfügten im Durchschnitt über drei davon. Je eine Kuh war auch auf dem Hof der Hintersassen, die einen Halbgrund hatten, zu finden. Es gab in diesem Sinne große Unterschiede zwischen den Landschaftseinheiten des Komitats. Das erste Ziel des Urbarialpatentes der Zeit von Maria Theresia war, die bäuerlichen Dienstleistungen zu maxima- lisieren. Die Prüfung des Viehbestandes der Bauern weist aber auch auf eine andere, durch die Umfrage erfolgende, sogar als grundstürzend zu betrachtene Veränderung hin. Der Staat beseitigte durch die Außerachtlassung des Vieh­bestandes das traditionelle System der bäuerlichen Katego- risierung, die die Einreihung der Wirten an den Viehbestand schloss und so warf er die frühere bäuerliche Hierarchie um. Damit, dass die Grundstückgröße zum Maß wurde, wurden Leibeigene, die über wenig Viehe, aber über entsprechende Ackerfelder verfügten, vor ihre Gefährten, die mehr Viehe, aber kaum Ackerfeld hatten, eingereiht. Diese letzten konn­ten so manchmal auch in Einliegerschaft versinken. Mit der Richtung der Gebühren und Steuern nach den Immobilien und mit ihrer ständigen Evidenzführung kam es aber sowohl dem Gutsbesitzer, als auch der staatlichen Administration viel besser.

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