Tálas László szerk.: Szolnok Megyei Múzeumi Évkönyv 7. (1990)

Szentpéteri József: Kisköre avar kori népességének belső rétegződése

wohl höhergestellte als auch ärmere Personen gelebt. Die Familien mit eindeutig ärmlichen Beigaben sind an den Rand des Gräberfeldes verdrängt worden. Für die rechtliche Stellung der Frauen und der Kin­der ist es charakteristisch, dass am Anfang bei den führenden Familien ein Teil von ihnen abgesondert wurde (Gruppe 1. 1. a., und Gruppe II. 1. a.) und sie an den Flügeln an die Gruppenperipherie gelegt wurden. Später aber kommt es nicht selten vor, dass eine mit Schmucksachen in Ehre gehaltene Frau in der Mitte der Gruppe zu finden ist. Bei den Familien, die weniger vom Rang waren, trennen sich nicht in diesem Masse die Familienhäupter und die Familienmitglieder nach Geschlecht und Alter: für sie ist die Bestattung in Klein­parzellen charakteristisch, wobei auch auf familiäre Beziehungen weisende doppelte Bestattungen vor­kommen (Ehepaare bzw. Eltern mit ihren Nachkom­men). Bei der Landnahme der Gemeinschaft können eine führende Familie und (mindestens) zwei Familien von niederem Rang festgestellt werden. Im Laufe ihres Bestehens hat die Zahl der untergestellten Familien zugenommen. Den archeologischen Bezug der gesellschaftlichen Gliederung können wir am besten an der Beigabe von Waffen, Gürteln mit Beschlägen, Schmucksachen und Arbeitsgeräten feststellen, obwohl zwischen den recht­lich freigestellten Personen und den Dienern auf Grund des uns überlieferten Fundes nicht immer eine strenge Trennlinie zu ziehen ist. Waffen hat man nur in einer bestimmten Periode während des Bestehens der Gemeinschaft zu Kisköre mitgegeben (Karte 2, Tab. 1), und das weist darauf hin, dass die Mitglieder der Gemeinschaft später aufgehört haben, ein militärisch ausgeprägtes Leben zu führen bzw. militärische Rollen zu übernehmen. Die frühesten Kriegergräber umzäunen bei der führenden Familie die Bestattung des Familienhäuptes (Gruppe 1. 1.), an den Flügeln von niederem Rang (Gruppe 1. 2. und 1. 3.) wei­sen sie zugleich auf die Folge der Machtvererbung hin. Obwohl die Fläche nicht vollständig erschlossen wur­de, erhalten wir in der zweiten Zone ein ähnliches Bild (Gruppe II. 1. und II. 2.), während wir in der dritten Etappe nur noch einzelne Kämpfer feststellen können (Gruppe III. A. 2., III. B. 3. a. und III. B. 3. b.). Die mit Gürteln versehenen Personen (Karte 2) ha­ben während der ganzen Periode des Bestehens des Bevölkerung in einer gleichmässigen Anzahl gelebt. An den Rändern des Gräberfeldes sind mehr Tote mit Gürteln ohne Beschlag (mit zwei Schnallen) bestattet, während die Eigentümer der Gürteln mit Beschlägen aus Gold, Silber oder vergoldeter Bronze hauptsäch­lich in der Mitte gruppiert sind. Von der Mitte aus­gehend wird die relative Chronologie der Gürtelbe­schläge, die in den einzelnen Gemeinschaften mit verschiedener Technik angefertigt wurden, ersichtlich. Die Anlage der Gruppen mit homogenen und mit ver­schiedener Technik angefertigten Gürtelbeschlägen ist ein Beweis dafür, dass diese Bevölkerung konti­nuierlich und ohne weitere grosse Volksgruppen auf­zunehmen, diese Gegend bewohnt hat. Eine ähnliche Schlussfolgerung kann bei der Untersuchung der Gür­telbeschläge nach Form und Muster gezogen werden (Karte 3). Der Edelmetallgehalt anderer, den Rang anzeigen­der Gegenstände weist von vornherein auf die Distanz hin, durch die einst die Führer des awarischen gemei­nen Volkes von den fürstlichen oder den an Gold rei­chen, der Mittelschicht angehörenden Personen nach der gesellschaftlichen Hierarchie voneinander getrennt wurden: in dieser Gemeinschaft konnten auch die höchstgestellten Personen nur solche Würdenzeichen tragen, zu deren Anfertigung die Goldmasse eines ein­zigen (frühawarenzeitlichen nicht „leichten") byzantini­schen Solidus ausgereicht hat (Tab. 2). Ihre Führer ha­ben Obuli, Haarspangen, Ohrringe für das Jenseits mitbekommen (Tab. 3). Der Schmuck der Frauen und der Kinder ist durch eine grosse Homogenität gekenn­zeichnet, aus der nur der Goldschmuck der Frauen der führenden Familie der ersten Generation hervorsticht (Tab. 4). Die wohlhabenderen Personen haben immer der neusten Mode entsprechende Ohrringe, Perlenket­ten getragen, die Brustspangen und Armbänder gehör­ten zum Schmuck der Bemittelteren. Ihre Gürtel wur­den manchmal durch Schnallen und durch im Ver­gleich zu den Männern viel einfacheren Beschlägen verziert. Nach dem Bruchstück als Amulette am Hals­band getragenen Gürtelbeschläg(?) zu urteilen, muss die reiche Frau mit Glasgefässen (Grab 47) in der zweiten Hälfte des Bestehens dieser Gemeinschaft be­stattet worden sein. Im Kreise der lokalen Bevölkerung muss es ein übli­cher Brauch gewesen sein, dass man in die Gräber Gebrauchsgegenstände und Arbeitsmittel beigegeben hat (Karte 5), deshalb hat uns unsere Untersuchung zu der Feststellung ihrer Schichtung nicht nähergebracht. Ähnlicherweise erhalten wir ein zwiespältiges Bild bei der Analyse der archeologischen Reste der mit der Glaubenswelt der Gemeinschaft zusammenhängen­den Speisen- und Getränkebeigaben (Karte 6). Die Tierknochen, Keramik-, Holzeimer- und Glasgefäss­funde, die annähernd in einem Viertel der Gräber ent­deckt wurden, können in Wirklichkeit nicht den ganzen Brauch darstellen, deshalb kann man bei ihrem Fehlen gegebenenfalls nicht eine negative Schlussfolgerung auf die rechtliche Stellung der Individuen ziehen (z. B. muss bei dem Fehlen der Beigabe an Tierknochen bei den Toten der Gräber 27, 109, 14, 210, 134, 146, 167 - die in ihrer Zeit ohne Zweifel eine führende Rolle ge­spielt haben - nicht unbedingt daran gedacht werden, dass das Leichenmahl nicht stattgefunden hat). 166

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