Agria 36. (Az Egri Múzeum Évkönyve - Annales Musei Agriensis, 2000)
Petercsák Tivadar: Paraszti közbirtokosságok, legeltetési társulatok Heves megyében
Tivadar Petercsák Bäuerliches Kompossessorat, Weidegemeinschaften im Komitat Heves Die die gemeinschaftliche Weidenutzung regelnden bäuerlichen Kompossessorate, die Weidegemeinschaften, stellen einen eigenständigen Typ der bäuerlichen Wirtschaftsgemeinschaften. Sie entstanden auch im Komitat Heves der landesweiten Praxis ähnlich größtenteils aufgrund zentraler Verordnungen, aber bei ihrer täglichen Arbeit setzten sich auch örtliche Traditionen und lokale wirtschaftliche Interessen durch. Der dingliche Rahmen für die Entstehung bäuerlichen Eigentums wurde durch die Aufhebung der Leibeigenschaft im Jahre 1848 geschaffen, aber während der Leibeigene freier Eigentümer des von ihm bebauten Bodens wurde, gelangten die Weiden - wie auch die Wälder - in den 1850-er und 1860-er Jahren als Ergebnis von auf Vergleich oder einem Gerichtsverfahren beruhenden Absonderungen unaufgeteilt und im Verhältnis zum jeweiligen Grundstücksbestand in das Eigentum der Bauern des Komitats Heves. Die tägliche Praxis der rechtlichen und organisatorischen Abstimmung zwischen individuellem Eigentum und gemeinschaftlicher Nutzung wurde aber noch jahrzehntelang von keinem Gesetz geregelt. So paßte sich die in der feudalen Organisation der Dorfgemeinde verankerte Weidenutzung den neuen Möglichkeiten und Bedürfnissen an. Die Staatsmacht nahm zur Kenntnis, daß sich die im Interesse der gemeinsamen Nutzung gebildeten Kompossessorate, Landwirtkörperschaften, Häuslerpossessorate entsprechend den früheren standesbedingten Trennlinien voneinander abgrenzten. Daraus folgte, daß die nach vergleichbaren Grundsätzen, doch separat organisierten Kompossessorate der Adeligen, Zinsbauern und Häusler sogar im selben Dorf nebeneinander existierten und im wesentlichen ganz bis zur Kollektivierung in den 1950er, 1960-er Jahren unverändert erhalten blieben. Ab Ende des 19. Jh. kann man die Entstehung, den organisatorischen Rahmen und die tägliche Praxis der bäuerlichen Kompossessorate im Komitat Heves verfolgen. Die aufgrund des Gesetzartikels XII vom Jahre 1894 gegründeten Landwirtkörperschaften, Zinsbauergemeinschaften und Gemeindegüter wandelten sich im allgemeinen in den 1920-er bis 1930-er Jahren nach Maßgabe des Gesetzartikels 10 vom Jahre 1913 in Weidegemeinschaften um. Neben den Kompossessoraten der ehemaligen Zinsbauern kamen im Komitat Heves unter der Wirkung der zwischen den 1870-er und 1940-er Jahren stattgefundenen gemeinschaftlichen Acker- und Weidelandkäufe die Bauergesellschaften und Partnerwirtschaften zustande, die ähnlich wie die Wirtschaftsgemeinschaften der Zinsbauern funktionierten. Diese Gemeinschaften besaßen eine wichtige wirtschaftliche Funktion im Leben der Dörfer. Sie koordinierten die Tätigkeit der Kleinbauergüter in der Weise, daß sie die Nutzung des unaufgeteilt gemeinsam besessenen Weidelandes regelten, für dessen Instandhaltung und für die Weideordnung sorgten. Aufgrund des Weiderechtes stand den Mitgliedern der Gemeinschaft je eine Beteiligung an der gemeinsamen Weide im Verhältnis zu ihrem Landgut zu, dementsprechend durften sie ihr Vieh auf die Weide treiben bzw. sollten an der Pflege der Weidefläche teilnehmen, ferner zur Vermehrung des gemeinschaftlichen Vermögens (Weide, Ställe, Zuchttiere usw.) beitragen, und dementsprechend erhielten sie ihren Anteil aus dem Nutzen der Gemeinschaft. Für die Verwaltung des Weiderechtes war die Geschäftsleitung (Vorsitzender, Kassierer, 277