Bodó Sándor - Szabó Jolán (szerk.): Végvár és társadalom a visszafoglaló háborúk korában (1686-1699) - Studia Agriensia 9. (Eger, 1989)

N. Kiss István: A végvári katonaparasztság szerepe és sorsa a felszabadító háborúkban Délnyugat-Magyarországon

N. Kiss István SOLDATENBAUERNTUM AN DER GRENZLINIE WÄHREND UND NACH DEM BEFREIUNGSKRIEG (SÜDWESTUNGARN, XVII. JH) Der Fünfzehnjährige Krieg (1593-1608) endete mit einem finanziellen Zusam­menbruch für den Staat der Habsburger, das Söldnerheer wurde nach 1608 demobilisiert. Während des bald ausgebrochenen Dreissigjährigen Krieges wurde die östliche Front gegen die Türken in Ungarn in den Hintergrund gedrängt. Die Grossgrundbesitzer befriedigten ihre domanialen Krieger mit Grund und Acker. Anfangs bestand das Heer der Domänen aus Adeligen, die gegen Pfandnahme oder Übernahme verwüsteter Grundstücke mit einigen Soldaten in den Krieg ziehen mussten. Diese adeligen Grundbesitzer machten ihre befreiten Leibeigenen zu Soldaten. Bald machte die Domäne selbst einen Teil ihrer Fronbauern zu Soldaten, so bestand im Jahre 1672 der überwiegende Teil des Heeres der Domäne Muraköz aus Soldatenbauern. In dem neuen System der Wehrbauern kostete es dem Gut ein Husar 4mal, ein Haiducker 12mal weniger als im Heer der adeligen Soldaten. Das System der Soldatenbauern ist von ausserordentlicher Bedeutung: das Gut befreite einen grossen (etwa 20%) Teil der Fronbauern von ihren feudalen Lasten gegen Kriegsdienst, de facto wurden sie zu freien Bauern, es wurde ihnen das Lebensniveau eines reichen Bauers gesichert und es wurde ihnen zugelassen, als bewaffnete Truppe eine besondere soziale Lage zu haben. Nach der Türkenherrschaft (1699, 1718) erlosch der Grund, das System der Soldatenbauern weiter aufrechtzuerhalten, obwohl die Betroffenen auch weiterhin ihre freie Lage bewahren wollten. Im Laufe des 18. Jahrhunderts gelang es in zahlreichen Fällen, sie in die Fronbauerschaft zurückzudrängen, andere wieder konnten aber ihre Privilegien ganz bis zur Aufhebung der Leibeigenschaft (1848) bewahren. Seit 1700 wurde die durch den Wiener Hofkriegsrat gegründete Militär­grenze nach dem System der Soldatenbauern der Grundherrschaften entwik- kelt. Dabei hatte der Kaiser als zentraler Grundherr seine Soldaten, als freie Bauern auf den Soldatengrundstücken ansiedeln lassen. Das System der Soldatenbauern sicherte sowohl im Rahmen der Grund­herrschaften als auch in der späteren Militärgrenze eine befreite und steurlose Lage für einen bedeutenden Teil der feudalen Fronbauerschaft. 56

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