A Debreceni Déri Múzeum Évkönyve 1992-1993 (Debrecen, 1994)

Művelődéstörténet, irodalomtörténet - Kormos László: Verbindungen Debrecens und der reformierten Kollegiums mit der europäischen Universitäten in der Aufklärungzeit

und Königreichs mit einem Sichtverwerk versehen lassen mussten. Die Studenten konnten da­mals nur dann ins Ausland fahren, die neben der lateinischen Sprache, der deutsch und fran­zösisch sprechen und verstehen konnten. b) Bewilligung des Patronatiis. Von der Bewilligung der Patenschaft kann man nach dem Jahr 1731 (17. Juli 1731) oft in der Saatserlasse leben. In den Herrenbriefen (1731—1827), (TtREL I. 3. d) in den zum königlichen Hof gesandten Beauftragungsbriefen ist auch der weltliche Einfluss sichtbar (1736—1809), (TtREL I. 3. e.). Peregrinationsakten kann man noch auch in der Aktengruppe Istantiae (1714—1827) finden (TtREL I. 3. f.) 2. Kirchenbehördliche Erlässe. Die Kirchenoberbchörde regelte auch die Auslandsreise der Studenten. Mit diesen Regeln verteidigten sich die Kirchenbehörden gegen den Eingriff und die Direktiven der Saatsbehör­de. Diese Akten und Daten kann man in den nächsten Archivaliengruppen finden. a) Die Protokollen der Synode des und Distrikts und die Registraturenakten des Distrikts (TtREL I. 1. a, b, c). Diese Protokollen und Archivalien zeichnen die Daten der ins Ausland reisenden-Studenten vom Jahre 1582 fortlaufend auf. Das erste Aufzeichnen ist im Jahr 1582 (12. Juni) Im allgemeinen enthalten die Protokollen die Namen der ins Ausland fahrenden und ihr Versprechen mit eigenhändiger Unterschrift, dass sie nach Hause zurückkehren und in den kirchlichen Dienst treten. Die erhaltene Spenden dürften sie für wissenschaftliche Zwecken verwenden und sie dürften nicht in die Ketzerei treten. (Zur Zeit der puritanichen Bewegung). Im Jahre 1766 protestiert die Diözese gegen die staatlichen Verfügungen Seit mehreren Jahren wurden dann schon unsere Studenten in ihren ausländischen Studienreisen verhindert. Meistens kamen sie nicht weiter als Pressburg und Wien, weil sie nur nach Wien fahren dürften um zu studieren. Nach der Erlassung des Toleranzediktes bekamen sie eine Erlaubnis nach dem superintendentischen und professorischen Zeugnis ins Ausland zu fahren. b) Die Protokollen des Professoratus (TtREL II. 1 d.) sind ab 1749 mit Terminzeiger, und die Verwaltungsschrifte des Kollegiums vom Jahre 1750 auch mit Terminzeiger im Archiv (TtREL II. 1. c), sie behüten die zusammenhängenden Akten und Aufzeichnungen mit aus­ländischen Akademien. //. Die persönlichen und finanziellen Bedingungen der Peregrination 1. Die personellen Bedingungen a) In der Sammlung der Akten der Auslandstudierenden sind die reichstenen Quellen von ausländischen Studenten (TtREL I. j. vom Jahre 1616- bis 1870). Diese Sammlung hält die Akten der Auslandstudierenden zusammen, die die Teilnehmerlisten der Auslandfahrenden, die Bestätigungen der Professoren, Zeugnisse, der vom Ausland zurückkehrenden, Briefe nach Hause, Briefwechselungen, Tagebücher der Studenten usw enthalten. Sie bilden eine be­sondere Reihe der Namenlisten, die in Zürich (1736—1790) in Halle (1703—1818) in Leiden (1616—1883), in Franecker (1624—1723), in Utrecht (1651—1795), in Harderwijk (1648— 1753) in Groningen (1660—1757) gestudiert haben. Die Sammlung von János Bakóczi teilt bis zum Jahr 1792 die Namen der Studenten aus Debrecen und wie auch persönliche Angaben mit, die in Wittenberg und in Jena gelernt ha­ben. Die Personenstandregister (Matrikulen der Studenten oder Series) der Studenten und Erweisungen dessen Studenten, die im Ausland studierten, geben uns eine Aufklärung vom Studentenleben (mit Biographie) (TtREL IL 28) b) Persönliche Bedingungen. Geeignetheitprüfung, Lateinischekenntnisse, Grammatik- und Dialektikkentnisse, Sprachkenntnisse, an einigen Universitäten Physik- und Mathematikkennt­nisse. Eingebung einer Preisschrift nach dem ihre Erlaubnis eine Entscheidung getroffen ha­ben. (TtREL II. 1. j.) 417

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