A Debreceni Déri Múzeum Évkönyve 1987 (Debrecen, 1988)

Történelem, műemlékvédelem - Kormos László: Die Organisation des Reformierten Kollegiums zu Debrecen und seine Ämter

László Kormos DIE ORGANISATION DES REFORMIERTEN KOLLEGIUMS ZU DEBRECEN UND SEINE ÄMTER Bis auf den heutigen Tag entstand keine geschichtliche Zusammenfassung über die Organisation und die Ämter des Debrecener Reformierten Kollegiums. Mit der vorliegenden Studie möchte der Verfasser diesen Mangel beheben. Er informiert über die geschichtlichen Perioden des Kollegiums, das sich nach der Reformation herausgebildet hatte, um sich dann von der städtischen Schule zu einem der bedeutendsten klerikalen Erziehungszentren des Landes zu entwickeln. Kurz stellt er die Gründungszeit, die sich von der Reformation bis 1657 erstreckte, vor, darauf folgt der Abschnitt der Entwicklung zum Kollegium in den Jahren zwischen 1657 und 1792 sowie später dann die mühseligen Jahre zwischen 1792 und 1821. Zwischen 1821 und 1914 erfolgte die Entwicklung zur Akademie und später zur Universität. Daraufhin gibt der Verfasser einen Einblick in die Beziehungen zwischen der Universität und dem Kollegium. Danach berichtet er über das sich von der Universität lösende Kollegium, beginnend mit dem Jahre 1951. Hierbei schenkt der Verfasser all seine Beachtung jenen Wirkungen und Folgeerschei­nungen von Maßnahmen durch schulische, kirchliche oder staatliche Gesetze, die die Gestaltung der Or­ganisation des Kollegiums widerspiegeln bzw. deren notwendige Umgestaltung, das Zustandekommen von leitenden und verwaltenden Organisationen und die Veränderung ihres Wirkungskreises. Nach der geschichtlichen Zusammenfassung stellt der Autor die Dienstgrade der Organe, Ämter und Beamteten, die zur Direktion, Leitung und Führung des Kollegiums gehörten, vor, und er geht auf die verschiedenen Vereinigungen ein, die im Kollegium bestanden. Das Grundmodell für die Unterrichtsorganisation im Kollegium, die Wittenbergische Studentenselbstverwaltung (coetus) Gesetz Eins, ist leider abhanden gekommen. Doch von den aufgrund dessen später entstandenen Gesetzen sind die drei Wege der sich nach der Reformation harausgebildeten Arbeit bekannt: geistige Leitung, disziplinarische Beaufsichtigung, ökonomische Verwaltung. Aufgrund der Schulgesetze konstituierten sich: das Seniorenamt, das Contrascribationsamt und das Wirtschaftsamt. Die Arbeitsbereiche dieser Ämter wurden von der Studentengemeinschaft festgelegt, ihre Bezeichnungen veränderten sich jedoch im Laufe der Jahre. Es gab folgende coetus-Körperschaften: Senatus scholasticus für die geistige Führung, Sedes judiciaria für die Disziplin und Curatoratus für die Wirtschaftsver­waltung. Nach 1949 wurde die Hauptverwaltung von „Professoratus et curatoratus" ausgeführt, welche sich auf die geistige wie ökonomische Verwaltung ausdehnte. Disziplinarangelegenheiten wurden nach wie vor vom Sedes judiciaria der Studentengemeinschaft erledigt. Der Gesetzesstuhl der Schule hielt seine Sitzungen und Urteile auf zwei Stufen ab: und zwar in Gegenwart der Senioren der „Ober-Gesetzesstuhl" und in Gegenwart der Contrascribatoren der „Unter-Gesetzesstuhl". Im Jahre 1792 erfuhr die Organisation des Kollegiums eine starke Wandlung, da der Einfluß durch die Macht der Debrecener Kirchengemeinde und des Kirchendistrikts immer stärker wurde. Mit der Umgestaltung einzelner Ämter gelangte die Führung unter die Leitung der Professoren und der Kirchenaufsichtbehörde. Da sowohl die Erziehungs- wie auch die Wirtschaftsangelegenheiten ständig zunahmen, machte es sich 1792 notwendig, anstelle der bis dahin stets für sich abgerechneten Kassen, eine einheitliche Kollegiumskasse zu gründen. Gleichzeitig mit diesem Schritt wurde die Institution der Studentenverwaltung eingestellt. Die Leitung von Wirtschaftsangelegenheiten lag nun nicht mehr in Händen der Studenten-Kuratoren sondern in denen des sog. Ordinarius Curator. Zur Abwicklung aller ökonomischen Rechtsangelegenheiten sowie zu deren Erleichterung wurde ein Verwaltungsamt des Kollegiums ins Leben gerufen. An besonderer Stelle setzt sich der Verfasser mit den Unterrichtsorganisationen des Kollegiums auseinander: d.h., mit der Bildung des Direktorenrates, des Rates für Hochschulbildung, des Kollegiumsdirektors sowie des Hauptdirektionsamtes. Hier wird die Lenkung des gemeinsamen Lehrkörpers sowie der einzelnen Fakultäten und Institutionen des Kollegiums vorgestellt: die Heraus­bildung und Entwicklung der Theologischen Akademie, der Rechtsakademie, der Philosophischen Akademie, des Seelsorger- und Lehrerbildungsinstituts, des Gymnasiums, des Unterstufenlehrer­bildungsinstituts und des Lyzeums sowie von Bürger- und Grundschulen, weiterhin die Bildung des Nachwuchsinstituts (Konvikt) des Kollegiums und des Internates sowie dessen Arbeit und organisato­rische Fragen. An gesonderter Stelle wird über die Wirtschaftsverwaltung gesprochen sowie über das Wirken der wissenschaftlichen Sammlungen, wie der Großen Bibliothek und des Archivs. In einer kurzen Übersicht werden die Vereinigungsarbeiten, die Studentengemeinschaften und Vereinigungen innerhalb des Kollegiums vorgestellt. 96

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