A Debreceni Déri Múzeum Évkönyve 1985 (Debrecen, 1986)

Történelem - Ács Zoltán: Die urbarialen Verhältnisse der deutschen Kolonisten einer Stadt auf der Süd-Tiefebene in dem 18. Jahrhundert

aber andere Pussta- und Flurteile konnten die Einwohner von der Grundherrschaft preiswert pachten und der Pachtpreis dieser blieb unverändert. Es erhöhte sich aber — wahrscheinlich durch die Zunahme der Ansässigen — die Menge des Heues und Holzes, das eingeliefert werden musste und die Neuntelrente. Ein Zeichen der Bevölkerungszunahme und dem Umbruch neuer Gebiete ist die sprunghafte Zunahme der ganzansässigen Untertanen zwischen 1767 und 1768. Das bisher über die urbarialen Lasten der Deutsch-Gyulaer von der urbarialen Regu­lation Gesagte zusammenfassend, können wir feststellen, dass die dreijährigen Vereinbarun­gen, die um die Mitte des Jahrhunderts in Kraft traten — trozt der Erhöhung der einzelnen Tarifen — hochgradige Lastenerhöhung bedeuten. Die Vorbereitung der urbarialen Regulation in Deutsch-Gyula Der Statthalterrat verlangte 1769 von jeder Gemeinde Antwort auf urbarialen Verhält­nisse der Einwohner betreffend zur Vorbereitung der urbarialen Regulation. In die Tabelle wurden bei der Konskription der Grundstücke und der Dienstleistungen alle Ansässigen, Häusler und Einlieger, die auf irgendeiner Grundlage mit dem Grundherren in urbarialem Verhältnis standen, aufgenommen. Bei allen wurden die Grösse des inneren Fundus, des Feldes und der Wiese der damaligen Lage entsprechend angegeben. Zur gleichen Zeit be­fragte man die Leibeigenen, ob sie früher in der Gemeinde ein Urbárium gehabt hätten oder nur nach Brauch oder Vetrag gedient hätten, was für Dienstleistungen sie in Geld abtragen mussten, welche Nutzen oder Mangel sie hatten {Nutzen z.B. die Nähe der Märkte, die Produktivität des Bodens; Mangel'z.B. die Häufigkeit der Überflutungen, die Unproduk­tivität des Bodens, usw.) ; in wieviel Parzellen das Grundstück und die Wiesen der einzelnen Ansässigen in der Flur liegen ; ob sie den Neunten und andere Dienstleistungen in Naturalien, in Küchengeräthen oder in Bargeld begleichen hätten ; wieviel leer Grundstücke in dem Dorf seien? Der gedruckte offizielle Text, der die 9 Fragepünkte enthielt, hatten die Grundherr­schaft und der Marktflecken ihren Interessen entsprechend umgestaltet. Die Fragen wurden in der Anwesenheit des Vorstandes von Deutsch-Gyula und des Oberbeamten der Grund­herrschaft beantwortet. Die Antworten von 1769 gaben kein klares Bild über die damalig tatsächlichen urbarialen Verhältnisse, darum sollte der Vorstand des Marktfleckens am 19. Oktober 1770 die Fragen des vergangenen Jahres detaillert ergänzen. Hier werden die Män­gel von Deutsch-Gyula aufgezählt, um deren Abhilfe sie baten. 64 Unter anderem klagen sie darüber, dass der nächste Absatzort für ihre Waren Arad ist, das 6 Meilen von ihnen entfernt liegt. Es ist schwer, die Felder zu bebauen, weil sie von den Rindern zertreten werden. Sie haben wenig Hauwiesen, und auch davon werden die meisten überflutet. Sie haben eine gemeinsame Weide mit Ungarisch-Gyula, aber auch sie ist schlecht und gering, deshalb sollen sie ihre Rinder auf der Brache weiden. Eine grosse Belastung bedeutet für die Stadt der Bau und Instandhaltung der Brücken. Nachdem die Antworten zu den urbarialen Verhältnissen von 1769/70 bearbeitet worden waren, schickte Maria Theresia Anfang März 1771 István Andrássy, Ratgeber der Statt­halterei als königlichen Kommissar, nach Békés, um dort die urbarialen Regulation durch­zuführen. 65 Das wichtigste Moment der ganzen urbarialen Regulation war die Herausgabe des Urbariums selbst, das das Verhältnis zwischen dem Grundherren und den Leibeigenen oder zwischen der einzelnen privilegisierten Orten und ihre gegenseitige Rechte und Pflichten im ganzen Land regulierte. Das Urbárium wurde gedruckt den Komitaten zugeschicht, wo die den örtlichen Verhältnissen entsprechenden Modifikationen, Veränderungen hand­64 Ebenda, •65 Implom: s. o. 92. p. 125

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