A Debreceni Déri Múzeum Évkönyve 1985 (Debrecen, 1986)
Történelem - Ács Zoltán: Die urbarialen Verhältnisse der deutschen Kolonisten einer Stadt auf der Süd-Tiefebene in dem 18. Jahrhundert
Zum Vergleich sollen hier die Vereinbarungen für drei Jahre stehen, die bis zur urbarialei\ Regulierung gültig waren. 63 400 G. 24 330 754 G. 566 30 200 400 Conventio seu Contractus Trienalis ab 1. Januar 1762 bis zum 31. Dezember 1764. 200 ganze ansässige Leute einzeln 2 Gulden Zinsen 24 halbe ansässige Leute einzeln 1 Gulden Zins Pachtgeld für Szt. Benedek-, Szabatka-, Vesze-Fluren, Remeteháza-, Szeregyháza-, Alabián- und Győrkehely-Flurscheiden der herrschaftliche Zins 2 Kneipen Metzgerei Mühle, Fischen, Fähre ein Teil der Pussta Gerendás Neuntl insgesamt 1950 G. Dazu kommen noch 130 Bund Rohr, das jährlich geschnitten oder für Bargeld gekauft und an einen benannten Ort zusammengetragen werden muss. Man soll jedes Jahr 50 Klafter Holz einliefern. Diese Vereinbarung wurde für die nächsten 3 Jahre verlängert. Convene/ о seu Contractus Trienalis ab Januar 1768 bis zum Oktober 1770. 265 ganze ansässige Leute einzeln 2 Gulden Zinsen 530 G. 30 halbe ansässige Leute einzeln 1 Gulden Zins 30 aus Bodenpacht in der Flur von Szt. Benedek Vésze, Remeteháza, Szeregyháza, Alabián und Szabatka 330 der herrschaftliche Zins 890 G. Kneipen 670 Metzgerei 30 Mühlen, Fischen, Fähre — insgesamt 1590 G. Das Neuntel wird auch diesmal für 500 Gulden in Pacht gegeben. Die Ansässigen sollen 145 Bund Rohr und 50 Klafter Holz an die Grundherrschaft abliefern. Wenn das Holz nach Gyula gefahren wird, bekommt man fürjeden Klafter 30 Kr. Wenn aber jemand eine Fuhre versäumt, muss fürjeden Klafter 30 Kr. bezahlt werden. An dieser Stelle teilen wir die Tabellen nicht ausführlich mit, wir möchten nur auf einige wichtige Dinge hinweisen. Aus den Vereinbarungen für drei Jahre geht es hervor, dass der Grundherr den Zins nach einem ganzen Fundus von einem Gulden auf zwei, nach einem halben Fundus auf einen Gulden erhöht hatte. Die Zunahme der Bevölkerung, die Expansion der Felderwirtschaft zwangen die Deutsch-Gyulaer dazu, immer mehr Pussten bzw. Flurteile von der Grundherrschaft zu pachten. Dies spiegelt den Prozess wider, als auch die inneren Weiden umgebrochen werden, damit sie auf die von der Stadt fern liegenden Pussten hinausgedrängt werden. Wenn auf dem inneren Gebiet der Bevölkerung nicht genug Boden zur Verfügung steht, dann wird auch ein Teil der entferntliegenden Pussten und Flurteile bebaut. Man begegnet in diesen dreijährigen Vereinbarungen der Pacht der Pussta Eperjes nicht, 63 Ebenda, 124