A Debreceni Déri Múzeum Évkönyve 1982 (Debrecen, 1984)
Történelem - Komoróczy György: Die Herausbildung des Randgebietes von Debrecen bis zum Jahre 1848
György Komoróczy DIE HERAUSBILDUNG DES RANDGEBIETES VON DEBRECEN BIS ZUM JAHRE 1848 In der vorliegenden Studie stellt der Verfasser zuerst die geographische Lage des Randgebietes dar, um daraufhin die demographischen Verhältnisse der dort lebenden Bevölkerung vorzustellen. Abgesehen von kleineren, nicht regelmässigen Siedlungen schritt die Herausbildung des Stadtrandgebietes von den 1770-er Jahren an ständig voran. In jener Zeit ersuchten immer mehr Leute, die sich in Debrecen niederlassen wollten, um Hausplätze ausserhalb der Stadtgräben. Es kann nämlich nachgewiesen, werden, dass in Debrecen vom 16. Jahrhundert an um die Siedlung ein Grabensystem angelegt wurde, das von Hecken gesäumt war, welche sogar bis zum Jahre 1862 erhalten blieben. Dieser Graben zog sich beinahe um die ganze innere Siedlung teils zu Schutzzwecken, teils, um ein Ansiedeln aus den umliegenden Gemeinden zu verhindern. Der Rat der Stadt Debrecen war streng darauf bedacht, dass sich ausserhalb des Grabens keine ordentliche Siedlung herausbildet, sondern strebte eher an, dass die Personen, die unter dem Schutze der Stadt zu leben wünschten, leere Plätze im Stadtinnern bedauen. Zur Bezeichnung des Randgebietes diente das lateinische Wort „suburbium", das dem Begriff der sich um die mittelalterlichen Burgen entfaltenden dörflichen Siedlungen entsprach. Die Entsprechung im Deutschen wird durch den Begriff „Hofstadt" widergespiegelt, der schon für sich selbst genommen die feudalen Besitzer der Burg (ung. : vár) dem Bürgertum und der am Fusse der Burg lebenden Siedlungsformation gegenüberstellte. Der Grundbesitzer war in diesem speziellen Falle die Stadt Debrecen, welche im 16. Jahrhundert schon das Recht der „civitas" erhielt, dieses jedoch über zwei Jahrhunderte hinweg nicht ausnutzen konnte, da die Stadt nicht von einer Mauer umgeben war. So lebte die Stadt ähnlich wie andere als Marktflecken (oppidum). Doch im Jahre 1693 wurde Debrecen aufgrund des königlichen Freibriefes unwideruflich zur Hl. Königlichen Stadt und übte von da an alle Rechte aus, die einem Grundbesitzer auf seinem eigenen Grund und Boden zustanden. Aus diesem Grunde war die Stadt auch gezwungen auf Anliegen der sie überwachenden königlichen Kommissare (Commissarius regius) und auf Zuspruch des Herrschers, ausserhalb des Stadtgrabens Hauplätze auszugeben. Es handelte sich hierbei zwar um einen langsam vorschreitenden Prozess, dennoch konnte die Stadt nicht umhin, nahezu jedes fünfte Jahr Grundstücke an diejenigen zu vergeben, die ausserhalb der Stadt wohnen wollten. So entwickelte sich in drei grossen Perioden das suburbium der Stadt: zwischen 1770 und 1774 in einer anfänglichen Form, zwischen 1775 und 1811 in stärkerem Ausmasse und die dritte Periode bildete sich nach 1811 heraus. In der Zeit baten infolge der verheerenden Feuersbrünste in Debrecen viele um Hausplätze, der allgemeine Prozess des geordneten Stadtbaus setze ein mit der Verbreiterung einiger Strassen, ihrer Regelung, dem Kanalbau usw. Dieser Prozess dauerte die gesamte Epoche des Feudalismus (bis 1848) an und setzte sich auch im Kapitalizmus weiter fort. Ja, auch in den jetzigen Jahren ist er steter Charakterzug der Stadt Debrecen geblieben. Mit der Herausbildung der Aussenringe der Stadt entfalteten sich der Rechtsstand der dort lebenden Personen und ihr demografisches Aussehen jedoch nicht gleichmässig. Die Bürger von Debrecen betrachteten diejenigen, die ausserhalb des Grabens wohnten, als Inquilinen, ebenso wie die ländlichen Grundbesitzer die Besitzlosen in den Dörfern. Man Hess ihnen keinerlei Vorteile zukommen, wie z. B. bei 409