A Debreceni Déri Múzeum Évkönyve 1981 (Debrecen, 1983)

Történelem - Takács Béla: Die Geschichte der Debrecener Wundärztezunft

Béla Takács DIE GESCHICHTE DER DEBRECENER WUNDÄRZTEZUNFT In unserer Stadt nahmen die Chirurgen im Jahre 1583 ihre organisierte Tätigkeit auf. Das heisst, es ist ein Gründungsschreiben aus diesem Jahr erhalten geblieben. In zwölf Punkten verfügt die Satzung über die Tätigkeit der Chirurgen, über den Beitritt zur Zunft, über die Meisterprüfung sowie über die Ordnung zur Einstellung von Lehrlingen. Über das Tun und Wirken der Zunft stehen uns genaeu Angaben zur Verfügung, da das Protokoll der Körperschaft vom Jahre 1647 an ebenfalls erhalten ist. Aus diesem geht hervor, dass im 17. Jahrhundert an den Seite des jeweiligen Stadtarz­tes im allgemeinen 10 bis 15 Chirungen die Heilpraxis in dem ca. 10—12 000 Ein­wohner zählenden Debrecen versehen haben. Unter den Chirungen gab es auch Frauen, denn die Zunftsatzung räumte die Möglichkeit ein, dass die verwitwete Frau des Chirungen dessen Praxis aufrechterhalten durfte, falls sie einen geübten Gesellen anstellte. Das in der Geschichte der Debrecener Zünfte einmalige „Bürgensystem" führte die Wundärztezunft 1673 ein, um zu verhindern, dass die Lehrlinge ihren Meistern ausreissen. Und zwar wurde den Lehrlingen hier angedroht, dass man ihnen ein Ohr, die Nase oder den kleinen Finger abschneidet, falls sie davonliefen. Ins Proto­kollbuch der Zunft wurde nicht nur der Name des angestellten Lehrlings eingetra­gen, sondern auch der Zusatz „Bürge sind sein Ohr und seine Nase". Derlei Bemerkungen sind bis 1728 im Protokoll anzutreffen, obgleich wir es für ausgeschlossen halten, dass die Chirurgen auch je nur einen Lehrling verstümmelt haben. Warscheinlich wollten sie ihnen mit dieser drakonischen Strafandrohung nur einen Schrecken versetzen. Im Jahre 1676 und später 1736 wurde die Satzung der Wundärztezunft zu einer hauptrichterlichen beziehungsweise königlichen Verord­nung erneuert. Letztere bestand schon aus 32 Punkten und unterschied sich von der vorhergehenden darin, dass die Meisterprüfung strenger gehandhabt wurde und er­lassen wurde, dass in Debrecen nur neun Chirurgen arbeiten dürfen. Diese Satzung schrieb genau vor, welche Arzneien die Chirurgen den Patienten ohne Wissen der Ärzte verabreichen durften: hier waren nur die verschiedenen Heilteearten, Abfunr­und Schwitzmittel erlaubt, ausserdem verbot die Satzung den Chirurgen, bei Schwerkranken den Aderlass anzuwenden. Im Jahre 1761 wurde eine für das ganze Land geltende Verordnung betreffs der höheren Ausbildung der Chirurgen herausgegeben. Hierauf gab der derzeitige Ober­arzt der Stadt István Weszprémi einen Leitfaden unter dem Titel „Examen chirur­gicum" heraus. In diesem handschriftlichen Werk sind 114 Fragen beziehungsweise Antworten, zehn ärztliche Gebote und 39 Regeln aufgereicht. In Debrecen hatte man die Ausbildung der Chirurgen auch schon früher sehr ernst genommen, da die Ge­sellen schon 1752 nicht vor dem Zunftmeister sondern vor dem Stadtarzt ihre Prü­fung abgelegt hatten. Von 1774 an verpflichtete man die Chirurgen dazu, die medi­zinische Fakultät zu besuchen. Zum Ende des 18. Jahrhunderts nahm die medizinische Wissenschaft eine be­stimmte Entwicklung in Ungarn, was auch die Erklärung dafür ist, dass das Chi­rurgenhandwerk mehr und mehr zurückging. Eine 1783 herausgegebene höhere Ver­ordnung setzte die Chirurgen den Kurschmieden gleich. Von dieser Zeit an gingen die Mitglieder der Wundärztezunft immer mehr dazu über, das Barbierhandwerk auszuüben. Doch noch 1810 war ein Chirurg in Debrecen tätig, der zwei Jahre an der medizinischen Fakultät zu Pest studiert und dort ein Diplom für Chirurgie, Ge­147

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