A Debreceni Déri Múzeum Évkönyve 1973 (Debrecen, 1975)

Történelem - Módy György: Szoboszló und Umgebung im 11–13. Jahrhundert

verzollt wurde/'" Solche Beziehungen sind durchaus denkbar zwischen dem Quartier am Zusammenfluss Árkus-Sárosér (das im Jahre 1453 erwähnte praedium Szabolcs weist darauf hin) und den in Szoboszló lebenden Ismaeliten. Auf diese Frage werden wir noch zurückkommen und möchten diesmal nur fest­halten, dass man unseres Erachtens in der Stiftungsurkunde von Garamszent­benedek bewusst geschrieben hatte, die Siedlung werde auf ungarisch Szo­boszlóvására gennant. Bis 1214 finden wir keine urkundliche Erwähnung unserer Siedlung. Aus diesem Jahr findet sich im Regestrum von Grosswardein folgende Eintragung: „Ioubagiones de Zobozlo scilicet: Igeben dux exercitus, Bedea, Bela, Vodosa, Isaac centuriones item Cicolou varnagio et Peter archipreco . . ." d. h. Burg­sassen von Szoboszló: Leutnant Igeben, die Centuriones Bedea, Bela, Vodosa und Isaak, Burgvogt Cicolou und Herold Peter. Es stellt sich heraus, dass sie die Männer Cotloba und Cepan beschuldigt hatten, Burgfelder gewaltsam be­setzt zu haben. Cotloba erklärte, das umstrittene Feld habe schon früher ihm ge­hört; in einem Halsprozess habe er es zwar verloren, doch sei er begnadigt wor­den. Als Palatin Cepanus auf Geheiss den Königs ihm sein Gut zurückerstatten liess, habe niemand gegen die erneute Inbesitznahme protestiert. Laut Aussage des Fronboten Azarias, der die Besitzübertragung durchführte, beurteilte Palatin Niklas (Miklós) das Gesuch der Burginsassen abschlägig. Das Urteil bestätig­te Cotloba und Cepan im Besitz des umstrittenen Gutes und wurde diesem vom Fronboten Farcasius ausgehändigt. Dies wurde von ihm und dem Centurio Isaak beim Domkapitel von Grosswardein schriftlich aufgesetzt. 43 Über die erwähnten Burginsassen von Szoboszló erfahren wir aus zwei Eintragungen des Regestrum von Grosswardein, dass sie zum Burgvolk des Komitats Kolozs gehörten. „Castrenses de Clus ..." - das Burgvolk von Ko­lozs — „coadiuvantibus eos ioubagionibus eiusdem castri" - untersützt von den Burginsassen derselben Burg (Leutnant Egében, Centurio Isaak, Burgvogt Beda, Bela und Vadasa) - behaupteten von freien Besitzern, sie seien früher eben­falls Burginsassen gewesen. Dieselben Leute - mit Ausnahme von Bela - er­scheinen auch im zweiten Fall und werden als ,,de Castro Clus" - zur Burg Ko­lozs gehörend - bezeichnet. Vier freie Besitzer von Nádudvar (de villa Nád­uduor) wurden beschuldigt, dem Burgvolk von Kolozs angehört zu haben. In beiden Streitfällen urteilte Gespan Christophorus von Kolozs zu Ungunsten der Burginsassen. Es wurde nämlich festgestellt, dass die freien Besitzer nicht dem Burgvolk angehörten, ja, sogar die Kläger gaben noch vor der Vereidigung zu, sie besässen drei Pflug Boden. 44 Aus diesen drei Fällen geht also eindeutig hervor, dass im Jahre 1214 die­selben Burginsassen Einwohner von Szoboszló genannt werden, die in den bei­den Streitfragen ein Jahr zuvor (1213) der Organisation der Gespanschaft Ko­lozs angehörten. Aus dem ersten Fall (1214) können wir ferner schliessen, das diese Leute schon in den Jahren 1207-1209 dem Burgvolk von Kolozs ange­hörten, da - laut Aussage des amtshandelnden Pristaldus - Cotloba vom Pa­latin Cepanus in seinen umstrittenen Besitz wiedereingesetzt wurde. Dieser be­kleidete aber die Würde des Palatins in den Jahren 1207-1209. Die Rolle des Leutnants Igeben und seiner Gefährten in der Streitfrage gegen die freien Be­42 György Györtty: A honfoglaló magyarok települési rendjéről, op. cit. 212. 43 Regestrum Varadiense... in der Facsimile-Ausgabe von János Karácsonyi und Sámuel Borouszky (Budapest, 1903) 190-191. Nr. 103. (329). 44 Regestrum Varadiense. . . op. cit. 166, 176. Nr. 32. (254) und Nr. 61. (157). 189

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