A Debreceni Déri Múzeum Évkönyve 1973 (Debrecen, 1975)
Történelem - Módy György: Szoboszló und Umgebung im 11–13. Jahrhundert
verzollt wurde/'" Solche Beziehungen sind durchaus denkbar zwischen dem Quartier am Zusammenfluss Árkus-Sárosér (das im Jahre 1453 erwähnte praedium Szabolcs weist darauf hin) und den in Szoboszló lebenden Ismaeliten. Auf diese Frage werden wir noch zurückkommen und möchten diesmal nur festhalten, dass man unseres Erachtens in der Stiftungsurkunde von Garamszentbenedek bewusst geschrieben hatte, die Siedlung werde auf ungarisch Szoboszlóvására gennant. Bis 1214 finden wir keine urkundliche Erwähnung unserer Siedlung. Aus diesem Jahr findet sich im Regestrum von Grosswardein folgende Eintragung: „Ioubagiones de Zobozlo scilicet: Igeben dux exercitus, Bedea, Bela, Vodosa, Isaac centuriones item Cicolou varnagio et Peter archipreco . . ." d. h. Burgsassen von Szoboszló: Leutnant Igeben, die Centuriones Bedea, Bela, Vodosa und Isaak, Burgvogt Cicolou und Herold Peter. Es stellt sich heraus, dass sie die Männer Cotloba und Cepan beschuldigt hatten, Burgfelder gewaltsam besetzt zu haben. Cotloba erklärte, das umstrittene Feld habe schon früher ihm gehört; in einem Halsprozess habe er es zwar verloren, doch sei er begnadigt worden. Als Palatin Cepanus auf Geheiss den Königs ihm sein Gut zurückerstatten liess, habe niemand gegen die erneute Inbesitznahme protestiert. Laut Aussage des Fronboten Azarias, der die Besitzübertragung durchführte, beurteilte Palatin Niklas (Miklós) das Gesuch der Burginsassen abschlägig. Das Urteil bestätigte Cotloba und Cepan im Besitz des umstrittenen Gutes und wurde diesem vom Fronboten Farcasius ausgehändigt. Dies wurde von ihm und dem Centurio Isaak beim Domkapitel von Grosswardein schriftlich aufgesetzt. 43 Über die erwähnten Burginsassen von Szoboszló erfahren wir aus zwei Eintragungen des Regestrum von Grosswardein, dass sie zum Burgvolk des Komitats Kolozs gehörten. „Castrenses de Clus ..." - das Burgvolk von Kolozs — „coadiuvantibus eos ioubagionibus eiusdem castri" - untersützt von den Burginsassen derselben Burg (Leutnant Egében, Centurio Isaak, Burgvogt Beda, Bela und Vadasa) - behaupteten von freien Besitzern, sie seien früher ebenfalls Burginsassen gewesen. Dieselben Leute - mit Ausnahme von Bela - erscheinen auch im zweiten Fall und werden als ,,de Castro Clus" - zur Burg Kolozs gehörend - bezeichnet. Vier freie Besitzer von Nádudvar (de villa Náduduor) wurden beschuldigt, dem Burgvolk von Kolozs angehört zu haben. In beiden Streitfällen urteilte Gespan Christophorus von Kolozs zu Ungunsten der Burginsassen. Es wurde nämlich festgestellt, dass die freien Besitzer nicht dem Burgvolk angehörten, ja, sogar die Kläger gaben noch vor der Vereidigung zu, sie besässen drei Pflug Boden. 44 Aus diesen drei Fällen geht also eindeutig hervor, dass im Jahre 1214 dieselben Burginsassen Einwohner von Szoboszló genannt werden, die in den beiden Streitfragen ein Jahr zuvor (1213) der Organisation der Gespanschaft Kolozs angehörten. Aus dem ersten Fall (1214) können wir ferner schliessen, das diese Leute schon in den Jahren 1207-1209 dem Burgvolk von Kolozs angehörten, da - laut Aussage des amtshandelnden Pristaldus - Cotloba vom Palatin Cepanus in seinen umstrittenen Besitz wiedereingesetzt wurde. Dieser bekleidete aber die Würde des Palatins in den Jahren 1207-1209. Die Rolle des Leutnants Igeben und seiner Gefährten in der Streitfrage gegen die freien Be42 György Györtty: A honfoglaló magyarok települési rendjéről, op. cit. 212. 43 Regestrum Varadiense... in der Facsimile-Ausgabe von János Karácsonyi und Sámuel Borouszky (Budapest, 1903) 190-191. Nr. 103. (329). 44 Regestrum Varadiense. . . op. cit. 166, 176. Nr. 32. (254) und Nr. 61. (157). 189