A Debreceni Déri Múzeum Évkönyve 1962-1964 (Debrecen, 1965)

Tanulmányok - Komoróczy György: Über die königlichen Kelinregalien in Geschichte Debrecens zur Zeit des Feudalismus

György Komoróczy Über die königlichen Kleinregalien in der Geschichte Debrecené zur Zeit des Feudalismus In der ungarischen Gesetzgebung und Rechtspraxis sind im allgemeinen zwei Formen der königlichen Regalien bekannt, die eine wird unter der Bezeichnung „iura regalia maiora" zu­sammengefasst, die andere wird unter der Benennung „iura regalia minora" in der vorliegenden Arbeit behandelt. Den königlichen Kleinregalien lag eigentlich das Grundrecht zugrunde und ihre Verleihung war im allgemeinen mit der Benützung des Grundstücks verbunden. Sie wurden „Regalien­rechte" im allgemeinen Gebrauch genannt, wodurch auch die Tatsache bestimmt war, dass sie zur Kompetenz des Königs gehörten. Die Einkünfte aus den königlichen Kleinregalien hatten in der Kapitalbildung der Städte eine Bedeutung. Die geschichtliche Darstellung dieser Frage bis zum Jahre 1848 bildet den Ge­genstand der vorliegenden Studie. Die königlichen Kleinregalien entstanden nicht zu derselben Zeit auch in derselben Stadt. Je nachdem das wirtschaftliche Leben sich entwickelt hatte, wurde das Netz der Kleinregalien immer mehr ausgedehnt. Die Arten der Kleinregalien zeigten das folgende annähernde Bild: 1. Schankrecht (ius educilli) 2. Besteuerungsrecht der Häusler (ius taxationis) 3. Fleischbankrecht und Schlachtungsrecht (ius macelli) 4. Mühlrecht (ius molae oder ius molendini) 5. Fischereirecht (ius piscationis) 6. Ladenzinseinhebungsrecht (ius mercimonii) 7. Spiritusbrennereirecht (ius coctionis cremati) 8. Ziegel- und Kalkbrennenrecht (ius exustionis tegularum) 9. Zoll- und Fährrecht (ius tributi) 10. Marktrecht (ius fori). Die Reihe der oben aufgezählten Arten der Kleinregalien wurde durch verschiedene Wir­tschaftszweige der Entwicklung des wirtschaftlichen Lebens entsprechend erweitert, so entstan­den z. B. Das Stapelrecht, Erbschaftsrecht, das Recht des Vogelfangs usw. Die Bedeutung der Kleinregalien erhöhte sich parallel mit der Erweiterung der Kapital­kräfte in den Städten; je mehr sich die geschichtliche Entwicklung der bürgerlichen Produktion näherte, desto mehr trat der Wert des Grundbesitzes, als der einzigen Quelle der Einkünfte in den Hintergrund, wobei die Tätigkeit auf dem Gebiete des Handels, der Industrie und des Ver­kehrs immer mehr reger wurde. Diese alles förderte natürlich das Interesse der Städte, die oben erwähnten Einkünfte möglichst zu vermehren. Nach der Darstellung der wirtschaftlichen Rolle der Kleinregalien schildert der Verfasser den wirtschaftlichen und administrativen Apparat der Verwaltung der Einkünfte aus den Rega­lien, die Verwaltungsgeschichte auf Grund der zugänglichen Quellen vom 16. Jahrhundert an. Er behandelt die Frage, wie sich die Erfassung und Kontrolle der Kleinregalien innerhalb des Senats verteilte, wie sich das Netz der subalternen Beamten entwickelte. Der Verfasser stellt fest, dass sich die Ressorte am Ende des 18. Jahrhunderts zu entfalten begannen, als der Prozess einstellte, der nicht nur Amtsbereiche kannte, sondern er für dieselbe Angelegenheit mehrere Jahre hin­durch einen und denselben Referenten sicherte. Die Ausführung einer verantwortlichen Ge­schäftsführung kann nur von nun an als konsequent betrachtet werden, während eine Person 232

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