Grotte András: Győri ötvösség 1800-1872 - Győri művészettörténet 3. (Győr, 2002-2003)

Függelékek

auch die im Fahl einer übertrettung dieses Emsthafften Gerichtlichen Schlusses von den Übertretten unnachlässlich abzunehmen kommende bestraffimg wird den Actualen Herrn Stadt Haubtmann von nun an in künftige zeithen Comittiret, und alles ernstes zu effectuiren aufgetragen. /L.S./ Extr. & Extrád, per me Josephum Unger praefatae Civitatis Jaur: [Ord] Jur. Notar, m.p. Megjegyzés: Unger József győri jegyző 1767. március 17-én kapta meg a polgárjogot (Bak Borbála: Városi írásbeliség a 18. században. In: Magyar Herold. Forrásközlő, családtörténeti és címertani évkönyv. 1. k.Bp. 1984. 309. o. 12. sz. jegyzet). Függ. 8. sz. Löblich Wohlweiser Stadt Rath: Insonders HochzuEhrende Hr. Hr. ln aller Unterthänigkeit sind wir bemüssiget Einem Löbl Wohl Weisen Stadt Rath Vorzustellen, was gestalten Hr. Michael Toller Bürgl Gürtler meister allhier sich neüerdings erckecket Von Silber /: wie sein aigenes hier Sub. N3. beygelegtes Attestatum klar darweiset zu arbeiten, und nach den Inhalt des nehmlichen Attestat 6. paar meßer, wor zu Er mit seinen eygenen händen, bis 9. Loth faden Sielber ge­­schmoltzent, Vor einem gewissen und in Siegeth Wohnhaften Jude nahmens Danid zu Verfertigen, ja sogahr eine falsche Prob, als wenn es Autentisch wäre, darauf geschlagen, obschon solches nicht recht zu können ist was es bedeütet, jedoch würd es bey denen Gemeinen Leüthe Vor eine Prob angesehen, [lapszélen betoldva és áthúzva: und gekauffet ja wenn dies Obenbemelte messer satz. Die er den fusser gemacht hat 4. oder 5. Lödig wären, so könte man solche wan es noch so eingeringes Silber ist in Sieden weiß bringe, alleinig wie würdet Aprobirt habe sind solche nur oben auf Versielbert wird auf nicht vor Sielber standene nur Vor ein Composition befundt.] Ja Ihrer doch noch in frischen gedächtniß ligen muß, wie er bereüth durch öffter abnehmung seiner VerfÖrtigten Sielber Arbeith schon bestrafet worde. Ja Ein Löbl Wohl Weiser Stadt Rath selbsten, nachdeme Wür Vor etwelche jahren /: wir nehmlich der hier Sub N3.N3. beygefügte Protocolar Extract darzeiget:/ wider die Allhisige Gürtler Meister, besonders aber Hr. Toller unsere Klage eingeleget, das nehmlichen die selbe Gürtler Meister Verschiedene Gattun­gen von Silber gearbeitet, ja Hr. Toller sich sogar erkühnet, auf einer von den handschuch Macher Angerer von 11. Lödigen Silber Verfertigten Stock Knopf den 13. Lödigen Prob Puntzen da-rauf zu schlagen, und uns dadurch einen nahmhafften eintrag zu versuchen, das Publicum zu betrügen, ja uns auf den Credit zu schmel­­tzen, welche straf mässige That der Verklagte Doller selbst auch eingestanden und vor Gericht klar bewisen worden, daß dergleichen practicirte Unbilligkeiten nicht nur Unsere Aller Gnädigst Kayl Königl Privilegien besonders 8. 14. und 15. Articl, 150

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